Das Landgericht Offenburg verurteilte einen 47-Jährigen am Freitag unter anderem wegen schwerem Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Foto: Goltz

Das Landgericht Offenburg hat einen Mann aus Hornberg am Freitag unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Offenburg - Das Landgericht Offenburg hat einen Mann aus Hornberg am Freitag unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Strafkammer unter Vorsitz Richter Stephan Hofsäß’ sah es als erwiesen an, dass der heute 47-Jährige seine damals minderjährige Tochter zwischen 2010 und 2014 in mehreren Fällen sexuell missbraucht habe. Er habe sie unter anderem zum Oralverkehr gezwungen und sich in ihrer Anwesenheit befriedigt, so der Richter. Der 47-Jährige folgte den Ausführungen des Gerichts äußerlich unbewegt.

Gericht bleibt unter der Forderung der Anklage

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine 2001 geborene Tochter in 44 Fällen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Dafür hatte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Dem folgte das Gericht nicht: "Die Vorfälle lassen sich nicht mehr alle sicher feststellen", erläuterte Hofsäß. Darüber hinaus habe das Gericht aber eine Vielzahl weiterer "Vorgänge" feststellen können, die die Anklageschrift nicht umfasse. Für das Urteil spielten sie keine Rolle, jedoch für die "Gesamtbewertung". So habe der 47-Jährige sich von seiner Tochter mehrfach im Intimbereich einseifen lassen.

"In hohem Maße strafmildernd" wirke sich das "fast umfassende Geständnis" aus, erläuterte Hofsäß. Die Vorfälle hätten sich ohne die Aussage des 47-Jährigen schwer nachweisen lassen. Allerdings kritisierte der Richter, dass der Angeklagte die Verantwortung für das Geschehen bei seiner Tochter sehe. Der 47-Jährige hatte ausgesagt, sein Opfer habe ihn sexuell "provoziert". "Sie haben die Verantwortung getragen", wandte sich der Richter an den Angeklagten.

Pädophilie liege beim Angeklagten nicht vor

Eine Pädophilie liege bei ihm nicht vor, so Hofsäß. Eine "Selbstwertproblematik" sei Hintergrund der Taten. Eine Wiederholung sei unwahrscheinlich, sie seien einer "ganz spezifischen familiären Situation" geschuldet gewesen. Trotz "Hang, Alkohol im Übermaß zu konsumieren", sei der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten schuldfähig gewesen.

Darüber hinaus erkannte das Gericht an, dass die heute 21-jährige Tochter nach wie vor an den psychischen Folgen des Missbrauchs leidet. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.