Vor dem Landgericht Tübingen ist ein Urteil gefallen. Foto: Thomas Fritsch

Das Tübinger Landgericht hat einen 58-jährigen Mann aus dem Kreis Calw für den sexuellen Missbrauch dreier Jungen verurteilt. Zwei Opfer bekommen Schmerzensgeld. Der Täter zeigt beim Urteil kaum Regungen – außer, als es um seine Haftbedingungen geht.

Nach sechs Verhandlungstagen steht das Urteil des Tübinger Landgerichts gegen einen 58-jährigen aus dem Kreis Calw fest. Die 3. Große Jugendkammer sprach ihn des sexuellen Missbrauchs dreier Jungen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren schuldig. Der Mann muss dafür vier Jahre und sechs Monate in Haft.

 

Der Angeklagte wurde zur Urteilsverkündung in Hand- und Fußfesseln in den Schwurgerichtssaal geführt. Seine Strafe nahm er stoisch mit gesenktem Blick auf.

Für das Gericht steht fest, dass der Mann einen Jungen, den er bei den Zeugen Jehovas kennengelernt hatte, insgesamt dreimal sexuell missbrauchte. Das Opfer übernachtete bei ihm. Im Schlaf griff der Mann ihm im die Hose und manipulierte am Geschlechtsteil. Zusätzlich fertigte er Bilder von zwei Taten an. Der Junge erzählte seiner Mutter von den Vorfällen. Die Anzeige der Familie brachte schließlich weitere Ermittlungen ins Rollen.

Nach Anzeige zwei weitere Opfer identifiziert

So kam ans Licht, dass auch ein weiterer Junge aus dem Umfeld der Zeugen Jehovas Opfer des Mannes wurde. Bei einem Besuch im Haus der Familie versuchte der Täter, dem Jugendlichen in die Unterhose zu greifen. Der Junge wehrte sich, behielt den Vorfall aber für sich – bis die Polizei nachhakte.

Diese Tat hatte der Mann vor Gericht nicht zugegeben. Die Kammer glaubte dem Jungen aber. Dessen Aussagen seien stringent gewesen, so der vorsitzende Richter Dirk Hornikel. Es gebe keinen Verdacht, dass der die Geschichte erfunden habe. Hornikel lobte das Verhalten des Jungen in der schwierigen Situation.

Die Ermittlungen förderten einen dritten Tatkomplex zu Tage. In seiner Tätigkeit als Schulbegleiter in Pforzheim kam der Mann mit einem weiteren Jungen in Kontakt. Mit ihm fuhr er schließlich in den Urlaub nach Serbien. Die Eltern reisten später nach. Insgesamt neun Mal missbrauchte der Mann den Jungen dort. Die Taten gleichen sich: Attacke im Schlaf, manipulieren des Geschlechtsteils, Bilder davon schießen.

Insgesamt verurteilte das Gericht den Mann wegen zehn Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern, neun Fällen des sexuellen Übergriffs, sechs Fällen der Herstellung von Kinderpornografie, einem Fall der Herstellung von Jugendpornografie, drei Fällen des Besitzes von Jugendpornografie, sowie des versuchten und vollzogenen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher.

Entscheidend für die Einstufung der Taten war hier das Alter der Jungen. Die Grenze von Kind zu Jugendlichen liegt bei 14 Jahren zum Tatzeitpunkt. Ein Junge wurde sowohl als Kind als auch als Jugendlicher Opfer des Mannes.

Mit „Lügenmosaik“ Vertrauen erschlichen

Doch warum vertrauten die Eltern überhaupt einem viel älteren Fremden Mann ihre Kinder an? Und dann noch zu Übernachtungen oder zum Urlaub? Hornikel hatte hier eine klare Meinung. Der Mann habe sich über ein „Lügenmosaik“ „massiv und vielfach Vertrauen erschlichen“.

Der Täter ging mit unterschiedlichen Lügen hausieren: eine Frau die in verlassen hat, ein Sohn der sich umgebracht hat, zwei Krebserkrankungen. All das stellte sich durch die Verhandlung als falsch heraus.

All das habe bei den Familien aber Mitleid erzeugt, so Hornikel. Sie hätten ihm geglaubt, dass er wegen dieser – letztlich erfundenen – Umstände viel Zeit mit den Jungs verbringen wollte. Geholfen habe bei der Vertrauensbildung auch sein Beruf und seine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas. Und die Kinder hätten ihn anfangs sehr gemocht.

Hornikel nahm die Familien in Schutz. Die seien auf die „Strategie“ der Lügengeschichten hereingefallen. Neben den Kindern habe der Mann auch das Vertrauen der Familien missbraucht. Die hätten vermutlich ein Leben lang mit diesem Umstand zu kämpfen – wie auch die drei Opfer des eigentlichen sexuellen Missbrauchs.

Kaum eine Regung

Der Urteilsbegründung Hornikels folgte der Verurteilte ruhig, die Hände gefaltet auf dem Tisch, manchmal auf dem Stuhl hin und her rutschend. Emotionale Regungen zeigte er kaum. Mit einer Ausnahme: als es um seine Situation in der Untersuchungshaft ging.

Häftlingen, denen Sexualstraftaten gegen Kinder vorgeworfen werden, haben es dort nicht leicht. Als Hornikel das anerkannte, wischte sich der Mann Tränen von den Wangen. Als es um seine Taten ging, kam keine Reaktion.

Hornikel erkannte an, dass der Mann einen Teil der Taten gestanden habe. Auch dass er bereit sei, an zwei der Jungen je 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, zeige eine gewisse Reue.

Es sei aber auch klar, dass der Mann „zweifelsfrei“ pädophil sei. Dass müsse er akzeptieren und daran arbeiten. Sonst verfalle er nach der Haft wieder in die gleichen Muster. „Das darf nicht wieder vorkommen“, so Hornikel.

Der Mann nickte eifrig. Die Anwesenden aus den Opferfamilien im Gerichtssaal würdigte er keines Blickes.