Eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten muss ein 24-Jähriger aus Geislingen verbüßen, weil er mit Kokain gehandelt hat, wie er in seinem Geständnis einräumte. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

Um die Anerkennung eines minder schweren Falls und die Einweisung hat der Angeklagte gekämpft. Für den Handel mit Kokain muss er jedoch einsitzen.

Die einzige Hoffnung für den 25-Jährigen ist es, ein milderes Strafmaß bei einer Revisionsverhandlung zu erhalten. Nicht nur der junge Angeklagte, auch seine drei Brüder zeigten sich bei Urteilsverkündung am Freitag einigermaßen geschockt. Verteidiger Achim Wizemann hatte während der Beweisaufnahme und in seinem Plädoyer noch versucht, das Strafmaß auf drei Jahre und sechs Monate zu drücken, da der Geislinger eine anhaltende Suchtproblematik aufweise und zuvor noch nie straffällig geworden war – wenn man von einem kleineren Verkehrsdelikt absieht.

 

Der Angeklagte, der ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, bat in seinem Schlusswort noch darum, eine Therapie machen zu dürfen, also in eine Entzugsanstalt eingewiesen zu werden. Vergeblich.​

Der Richter verkündete das Urteil mit fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Damit war er nicht ganz der Forderung der Staatsanwaltschaft von sechs Jahren und acht Monaten gefolgt, stufte das Vergehen aber auch nicht als minder schweren Fall ein, wie es Rechtsanwalt Wizemann bei einem ähnlich gelagerten Fall in Stuttgart anführte und vom Faktor „Glück“, der nicht zu unterschätzen sei, gesprochen hatte: „Im Strafrecht ist alles möglich.“

Man habe wohl vor dem Landgericht Hechingen ein hartes Vorgehen gegen das organisierte Verbrechen zeigen wollen, mutmaßte der Strafverteidiger, dabei handle es sich bei seinem Mandanten eher um „einen kleinen Straßenverkäufer“. Letztlich ging es um 65 Gramm bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestelltes Kokain von guter Qualität.

„Wir haben es beiKokain mit einer harten Droge zu tun“

„Es ist uns wichtig, dass Sie verstehen, was die Beweggründe sind, denn Sie hätten es sich sicher anders gewünscht“, meinte der Richter bei der Urteilsbegründung. Kokain sei nun mal eine schwere Droge und der Gesetzgeber sehe hier ein Strafmaß im Rahmen zwischen fünf und 15 Jahren Haft vor – „wie bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt“. Diese Einstufung sei laut Richter aber die Sache des Gesetzgebers und nicht des Gerichts.

Bis zuletzt hatten der Zwillingsbruder und die beiden Stiefbrüder – alle waren während der insgesamt drei Prozesstage im Gerichtssaal anwesend – versucht, die Drogenabhängigkeit und damit einhergehend die Beeinträchtigung der Lebensführung des Bruders zu schildern.

Zwecklos. Die Cannabisabhängigkeit seit frühester Jugend nahm man dem Angeklagten ab, nicht aber eine Kokainabhängigkeit. Mit dem gewerbsmäßigen Handel habe er seine eigene Sucht finanziert. „Sie waren ein ziemlich unbescholtenes Blatt, haben früh zu kiffen begonnen und dann ging es in eine andere Richtung mit einem der schwersten Verbrechen“, erklärte die Staatsanwältin nicht ohne Bedauern für den jungen Angeklagten. „Wir haben es bei Kokain mit einer harten Droge zu tun.“

Außerdem habe man im Nahbereich des Suchtmittels gefährliche Gegenstände wie ein Messer und einen Schlagstock aufgefunden, weshalb das Urteil nicht nur das Handeltreiben und schwere Handeltreiben, sondern auch das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einschloss.

„Ich verspreche, dassich das erste unddas letzte Mal hier bin“

„Ich verspreche, dass ich das erste und das letzte Mal hier bin“, bereute der Angeklagte zutiefst seine Taten, muss aber nun doch einsitzen. Der Richter Sommer sah dieses Urteil auch als Mahnung für andere Drogendealer. „Es ist fast schon im Normalbereich, dass Leute mit dem Bauchtäschchen durch die Lande ziehen“, erklärte er und fügte hinzu: „Wir lassen uns aus dem kriminellen Milieu nicht vorschreiben, was normal ist.“

Man hätte mit der Zumessung des Strafmaßes durchaus noch weiter nach oben gehen können, habe aber Umstände, wie das abgelegte Geständnis oder die bisherige Unbescholtenheit, strafmildernd in die Urteilsfindung einfließen lassen, hieß es in der Begründung. Um einen minder schweren Fall könne es sich aber auch deshalb nicht handeln, weil der Richter unter anderem meinte: „Die Gewerbsmäßigkeit sehen wir überhaupt nicht gerne.“

Seit Oktober sitzt der gelernte Maler und Lackierer nun schon in Untersuchungshaft. Dort habe er sich bislang vorbildlich verhalten und sogar die halbe Haftanstalt gestrichen, bemerkte der Strafverteidiger. Der Richter erklärte: „Schlimmer geht immer. Es kommt darauf an, was man selber draus macht.“