Nach dem Zusammenbruch des Beckens im August 2023 war nur noch ein Trümmerfeld in der Wasserattraktion zu sehen. Foto: Czech

Im Prozess um den Unfall im Europa-Park im Jahr 2023 hat das Amtsgericht Ettenheim den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte Versäumnisse eingeräumt.

Teils Verhandlung, teils Physik-Leistungskurs – der Prozesstermin am Mittwoch hat für Klarheit rund um den schweren Unfall bei einer Wassershow im Europa-Park gesorgt. Acht Menschen – sechs Artisten und zwei Besucher – waren teils schwer verletzt worden, als im August 2023 ein Wasserbecken im Bereich der Achterbahn Atlantica Supersplash barst.

 

Eine Welle ergoss sich in den tieferliegenden künstlichen See der Attraktion und riss zwei Sprungtürme mit sich – Artisten stürzten in die Tiefe, ein Boot des Fahrgeschäfts wurde erfasst. In der Folge erhob die Staatsanwaltschaft Anklage „wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen“ gegen den Geschäftsführer des Montage-Unternehmens.

Für das Unglück ursächlich waren laut Urteilsspruch tatsächlich Mängel bei der Errichtung des Beckens. Damit folgte Richter Wolfram Wegmann dem Gutachten des Sachverständigen Ullrich Löhle. Der Physiker hatte Trümmer untersucht und den Hergang des Unfalls rekonstruiert. Seine Ausführungen forderten am Mittwoch die grauen Zellen aller Beteiligten.

Sachverständiger bringt Trümmerteile zur Verhandlung

Die Kraftwirkung auf die Beckenwände war laut Löhle enorm: Der Füllhöhe von mehr als drei Metern im Innern standen im See außen nur rund 85 Zentimeter entgegen. Eine Verschraubung im Boden hätten dem Druck gemäß Hersteller eigentlich entgegenwirken sollen – die fand aber nicht statt.

Im untersten Segment des, aus vertikal miteinander verschraubten Wellblechringen bestehenden, Beckens sei es zu einem „Ermüdungsbruch“ gekommen. Diesen Riss zeigte Löhle an mitgebrachten Trümmerteilen. Die in den Pool springenden Artisten verursachten von innen sowie die Boote der Wasserachterbahn von außen Wellen. Die wechselhafte Krafteinwirkung habe dann zum Riss geführt, weil diese – entgegen der Anleitung – ohne Unterlegscheiben montiert worden seien.

Der Angeklagte – hier mit seinem Verteidiger Jörg Garde – räumte Versäumnisse bei der Montage des Beckens ein. Foto: Armbruster

Der Angeklagte hatte beim Prozess Versäumnisse bei der Montage zwar eingeräumt. Der Aufbau der Show sei jedoch schon immer so gehandhabt worden und er habe das Vorgehen von einer Vorgängerfirma übernommen, erklärte der Franzose. „20 Jahre ist nichts passiert“, betonte Verteidiger Jörg Garde.

Richter will Argumenten des Angeklagten nicht folgen

Dieses Argument wollte der Richter nicht gelten lassen – zumal es sich zum Unfallzeitpunkt um ein neues Becken handelte. Das war 40 Zentimeter höher als das alte. Je nach Füllstand ein Unterschied von bis zu 40 Tonnen, rechnete Wegmann vor und betonte: „Das wäre Anlass gewesen, die Montage und das eigene Verhalten zu überprüfen.“

Den Angeklagten verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 50 Euro – gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze. In Deutschland darf ein Delinquent bei einer Verurteilung unter 91 Tagessätzen diese verschweigen. „Wenigstens nach deutschem Recht müssen sie sich nicht als vorbestraft bezeichnen“, schloss Wegmann.

Der Angeklagte muss laut Garde trotzdem um seine Existenz fürchten. Denn im Ausland gelte der international tätige Unternehmer dennoch vorbestraft – und werde womöglich nicht mehr engagiert.

Zweite Auflage

Wegen Krankheit ausgesetzt:
Der Prozess zu dem Fall war bereits im November ein erstes Mal gestartet. Wegen einer Erkrankung des Verteidigers musste er jedoch neu aufgerollt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik am Park:
Sein Plädoyer nutzte Verteidiger Jörg Garde, um Kritik am Europa-Park zu erneuern. So habe die Polizei erst durch Berichterstattung vom Unfall erfahren. Zwischenzeitlich habe der Park bereits begonnen, die Unfallstelle zu räumen, so Garde. Zudem seien Videoaufnahmen, die die Aufräumarbeiten zeigten, gelöscht worden. Zeitweise sei laut Polizei gar eine Ermittlung gegen den Park wegen der Unterdrückung von Beweismitteln im Raum gestanden. Dazu kam es letztlich jedoch nicht.