Um dieses Gewehr der Firma Haenel ging der Patentstreit. Der Konkurrent von Heckler & Koch darf diese Waffen nun nicht mehr verkaufen und muss gefertigte zerstören. Foto: von Dewitz

Sieg für die Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch: Konkurrent Haenel verliert den Streit um das Gewehr-Patent und muss wohl Schadenersatz zahlen.

Oberndorf/Düsseldorf - Der thüringische Waffenhersteller Haenel GmbH (Suhl) hat in einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) mit Sitz in Oberndorf (Kreis Rottweil) eine weitere Niederlage einstecken müssen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus dem November 2021, gegen die Haenel Berufung eingelegt hatte.

Noch vor drei Monaten hatte das Bundespatentgericht in München das Patent von Heckler & Koch in Deutschland für teilweise nichtig erklärt.

Konkurrent muss alle Gewehre vernichten und verkaufte zurückholen

Die Vorsitzende Richterin des 15. Zivilsenats, Ulrike Voß, betonte, aufgrund der festgestellten Patentrechtsverletzung sei die Haenel GmbH verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten und ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern.

HK bekommt wohl später noch Schadenersatz

Außerdem muss Haenel dem Konkurrenten Heckler & Koch Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn erteilen. Auf Basis dieser Auskunft könne Heckler & Koch dann Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte geltend machen, hieß es.

Es geht um Wasserfestigkeit der Gewehre

Bei dem umstrittenen Patent geht es um eine spezielle Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems, das die Funktionsfähigkeit des Gewehres auch nach dem Eintauchen in Wasser sicherstellen soll.

Gericht lässt keine Revision zu

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht betonte, das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Patent sei auch im erstinstanzlichen Urteil des Bundespatentgerichts vom September dieses Jahres aufrechterhalten worden. Für Haenel sieht es nun schlecht aus: Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht in seinem Urteil nicht zu. Doch kann Haenel dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Haenel nicht zu erreichen: Weihnachtsferien

Ob sich die thüringische Firma dazu noch entschließt, blieb am Freitag unklar. Auf telefonische und schriftliche Nachfrage unserer Redaktion gab es nur die Antwort, das Unternehmen befinde sich derzeit in Betriebsferien. Offen bleibt deshalb auch, um wie viele Gewehre es sich dreht, die Haenel nun aus Lagerbeständen zerstören und bei Kunden zurückfordern muss. Die Firma setzt ihre Selbstladegewehre vom Typ CR 223 laut Homepage an die Polizei und andere Behörden ab, teils auch an Sportschützen.

Auch der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch ließ eine Presseanfrage unserer Redaktion zum Ausgang des Rechtsstreits am Freitag unbeantwortet. Auch dort herrscht derzeit Weihnachtsurlaub. Das Unternehmen dürfte auch im zu Ende gehenden Jahr gute Zahlen erwirtschaftet haben. Diese werden erst noch veröffentlicht, doch die Nachfrage nach den Oberndorfer Waffen ist hoch und die Geschäfte liefen zuletzt glänzend.