Im Namen des Volkes: Das Schwurgericht des Landgerichts Offenburg hat den 43 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Foto: Armbruster

Das Landgericht hat einen Mann am Dienstag des Mordes an seiner ehemaligen Psychotherapeutin schuldig gesprochen. Ihn erwartet nun lebenslange Haft.

Stundenlang saß der 43-Jährige den Angehörigen des Opfers bei den Verhandlungsterminen gegenüber, den Blick starr in eine Ecke des Raums gerichtet, die Hände im Schoß, keine äußerliche Regung zu erkennen gebend.

 

Er schwieg nicht nur zur eigenen Person und den Tatvorwürfen, er hatte sogar seinem Anwalt untersagt Fragen zu stellen – oder ihn schlicht zu verteidigen. So verhielt er sich an sechs Verhandlungstagen, selbst als die Angehörigen des Opfers – Eltern, Witwer und ein Bruder – unter Tränen von schier unfassbarem Leid über den Verlust der 37-Jährigen berichteten.

Ohne äußerliche Regung nahm der 43-Jährige nun am Dienstag auch das Urteil des Schwurgerichts hin: Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld und Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Opfer war Mutter einer kleinen Tochter und zur Tatzeit schwanger

„Das ist als Paket die höchste Strafe, die das deutsche Gesetz vorsieht“, betonte Nebenklage-Anwalt Reinhard Kirpes im Nachgang der Urteilsverkündung. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kommt damit selbst bei „günstiger Prognose“ nicht in Frage.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 37 Jahre alte Frau am späten Nachmittag des 11. Februar im Hinterhof einer Praxis in Offenburg mit einem Messer mit 38 „wuchtigen Stichen“ vorsätzlich getötet hat.

„Der Angeklagte verwirklichte das Mordmerkmal der Heimtücke, weil sich die Geschädigte im Moment der Tat keines Angriffs versah“, so das Gericht. Alle Beweise im Laufe der Verhandlung deuteten einzig und allein auf den 43-Jährigen. Die Tat sei „minuziös und von langer Hand geplant“ gewesen. Das Opfer war Mutter einer fast dreijährigen Tochter – und zum Tatzeitpunkt im vierten Monat schwanger.

Foto: Armbruster

„Zudem handelte der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen. Er tötete die Geschädigte, da er diese im Zusammenhang mit einer früheren Behandlung zur Rechenschaft ziehen wollte“, betonte Richter Stephan Hofsäß. Die Motivlage blieb während der Verhandlung undeutlich. Klar ist, dass sich der 43-Jährige von seiner Ex-Psychotherapeutin auf irgendeine Weise ungerecht behandelt gefühlt hatte – objektive Hinweise dafür fanden sich aber keine.

Zwar leide der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, mutmaßlich einer Traumafolgestörung – aufgrund physischer und psychischer Misshandlung als Kind – und einer Depression, dennoch habe der 43-Jährige im Zustand der vollen Schuldfähigkeit gehandelt. Darin folgte das Gericht dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der den Prozess begleitet hatte.

43-Jähriger erklärte seinem Verteidiger, Revision einlegen zu wollen

„Sie haben es in der Hand, in einem langwährenden Strafvollzug ihre Haltung, die Sie hier bei Gericht gezeigt haben, weiter fortzusetzen, oder ob Sie an einer Resozialisierung mitarbeiten wollen. Nach unserer Sicht ist eine Besserung nur möglich, wenn Sie in der Haft an Therapieangeboten teilnehmen werden“, gab Hofsäß dem eben Verurteilten mit.

Dieser sorgte im Nachgang der Verhandlung für Überraschung bei der Presse: „Er will in Revision gehen“, erklärte der Pflichtverteidiger des 43-Jährigen – und zeigte sich selbst von diesem Schritt verwundert „Was in seinem Kopf vorgeht, kann ich nicht beantworten“, konstatierte der Rechtsanwalt auf Nachfrage nach der Motivation seines Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Familie des Opfers gibt emotionale Erklärung ab

Im Nachgang der Urteilsverkündung erneuerte die Familie des Opfers ihre Kritik am Verhalten von Polizei und Behörden im Vorfeld der Tat. „Wir haben das Gefühl, dass Warnungen überhört, Hilferufe nicht ernstgenommen, Maßnahmen nicht ergriffen wurden“, verlas die Mutter der 37-Jährigen. Der 43-jährige hatte die Tat gegenüber Betreuern angekündigt, zwei Versuche ihn zwangsweise in eine Psychiatrie einweisen zu lassen, waren jedoch gescheitert. „Wir haben das Gefühl, dass diese Versäumnisse nicht das Verschulden einer einzelnen Person sind“, erklärte die Mutter weiter. Der Prozess habe jedoch eine „Reihe schwerwiegender Fehlfunktionen verschiedener Stellen“ aufgezeigt. Die zuständigen Behörden sollten ihre Abläufe „grundlegend überdenken, damit keine Familie je wieder so eine Tragödie erleben“ müsse. „Wir werden sie für immer vermissen“, schloss die Mutter des Opfers schließlich unter Tränen.