Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf eine Bäckereifiliale in Rottweil ist ein 22-Jähriger zu einer Haft verurteilt worden.
Ein 22-Jähriger aus Afghanistan stammend, steht wegen schweren Raubes in einer Bäckereifiliale im Kaufland auf der Saline vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil. Er soll am Abend des 31. Mai unter Vorhalt eines Messers die Tageseinnahmen in Höhe von rund 2700 Euro an sich gebracht haben. Im Prozess geht es neben der Tat selbst auch um die schwierigen Lebensumstände und die psychische Verfassung des Angeklagten.
Am zweiten Verhandlungstag standen die persönlichen Belastungen des Angeklagten im Mittelpunkt. Der 22-Jährige schilderte vor Gericht eine von Gewalt und Ablehnung geprägte Kindheit. Nach seinen Angaben sei er im Alter von zehn Jahren missbraucht worden. Sein Vater habe dies als Schande empfunden und ihn daraufhin loswerden wollen. Auch später, so der Angeklagte, habe er erneut Gewalt erfahren – diesmal durch einen Drogendealer, wegen offener Drogenschulden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte in seinem Gutachten, dass der Angeklagte an einer psychischen Belastungsstörung sowie an einer mittelgradigen Depression leidet. Diese Erkrankungen hätten sein Handeln über Jahre beeinflusst. Dennoch kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der 22-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldfähig gewesen sei.
Er sei traumatisiert
Dieser Einschätzung schloss sich die Staatsanwaltschaft an. Der Staatsanwalt beantragte für den geständigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie die Rückzahlung der erbeuteten 2701, 40 Euro. Die Verteidigung plädierte auf ein deutlich milderes Strafmaß. Der Angeklagte habe die Tat von Beginn an eingeräumt, niemand sei körperlich verletzt worden, und die Zeugenaussagen hätten gezeigt, dass keine konkrete Gefahr für die Beschäftigten bestanden habe.
Der Angeklagte sei hoch traumatisiert, erklärte der Verteidiger. Angesichts dieser Vorgeschichte sei es „nicht verwunderlich“, dass er in eine Drogenabhängigkeit geraten sei. Zudem habe sich der junge Mann bei den Opfern entschuldigt und aufrichtig Reue gezeigt.
Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die zugunsten einer 22-wöchigen stationären Therapie ausgesetzt werden sollte. Am Ende entschied sich das Landgericht für ein Strafmaß zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Die Kammer verurteilte den 22-Jährigen wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich wurde er verpflichtet, das Diebesgut in Höhe von 2701,40 Euro vollständig zu ersetzen. Die Untersuchungshaft dauert an.
Seine Rolle nicht gefunden
In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer, dass die schwierige Lebensgeschichte des Angeklagten strafmildern berücksichtigt worden sei.
Gleichzeitig stellte er klar, dass der Einsatz eines Messers nicht folgenlos bleiben könne. „Er hat seine Rolle im Leben nicht gefunden“, sagte Münzer. „Und wird sie in vollständiger Freiheit vermutlich auch nicht finden.“