Daniel Löwenstein hat als Geschäftsführer der EJL-Stadtentwicklungs GmbH schwer versagt, das ist das Fazit eines erstinstanzlichen Urteils des Hechinger Landgerichts. Für Löwenstein könnte das teuer werden.
Die Vorgeschichte sieht so aus: Die Laude GmbH ist gemeinsam mit der EJL-Group GmbH Gesellschafterin der EJL Stadtentwicklungs GmbH, deren Geschäftsführer Daniel Löwenstein war. Mit dem Argument, Daniel Löwenstein sei verantwortlich unter anderem für Insolvenzverschleppung, mangelhafte Buchhaltung und Abschluss unwirksamer Verträge, wurde von der Laude GmbH die Abberufung von Löwenstein beschlossen.
Dagegen wurde geklagt. Und diese Klage wurde mit Urteil vom Dienstag von der Handelskammer des Landgerichts Hechingen abgewiesen mit dem Argument, dass zumindest ein Teil der Anschuldigungen stimmt. Aktuell sieht es also so aus, dass Daniel Löwenstein nicht mehr Geschäftsführer der EJL-Stadtentwicklungs GmbH ist. Sein Nachfolger ist Oliver Weigel, der Geschäftsführer der Laude GmbH. Allerdings: Eine Berufung ist noch möglich.
In Zivilprozessen wird das geglaubt, was nicht substanziell bestritten wird
Ein Zivilprozess sei kein Strafprozess, hatte Richter Stefan Skell betont, als er am Dienstag um 12 Uhr das Urteil verlas. Keine der beiden Streitparteien war persönlich oder durch einen Anwalt präsent. Durchaus üblich in Zivilsachen. Da wird viel schriftlich kommuniziert. Und das Gericht ermittelt nicht selbst die Tatsachen, sondern würdigt lediglich die Argumente, die die Streitparteien vortragen. Wird eine Aussage nicht mit substanziellen Argumenten bestritten, wird sie geglaubt.
Auch auf „finanzielle Überschuldung“ lautet ein Vorwurf
Und da kann man dann nur staunen, welche Vorwürfe nach aktuellem Stand vom Gericht als glaubwürdig gelten: Danach hat Daniel Löwenstein „nicht nachvollziehbare“ Buchungen in der Buchhaltung zu verantworten, einen Jahresabschluss nicht fristgerecht vorgelegt und im Zeitraum von 2017 bis 2021 eine „finanzielle Überschuldung“ der Firma zu verantworten. Das sei nicht gleichbedeutend mit einer Insolvenz, so der Richter. Aber in diesem Fall hätte er unbedingt die Gesellschaft informieren müssen, was offenbar nicht passierte. Außerdem wurden Darlehen nicht wie vereinbart bedient. Schlichtes Fazit im Urteil: Daniel Löwenstein sei als Geschäftsführer „unzumutbar für die Gesellschaft“, so der Richter.
Gegen Daniel Löwenstein kann Schadensersatz eingeklagt werden
Und auch in einem weiteren Punkt unterlag die EJL Group GmbH: Die Laude GmbH kann in dieser Angelegenheit nun Schadensersatz gegen Daniel Löwenstein geltend machen. Wenn sie das denn möchte. Wie der Richter andeutete, können die Streitparteien darüber nun unter sich verhandeln. Ebenfalls bestätigt wurde in dem Urteil, dass Oliver Weigel der Nachfolger von Daniel Löwenstein als Geschäftsführer der EJL-Stadtentwicklungs GmbH ist.
Auswirkungen auf EJL-Projekte sind aktuell nicht klar
Was dies für die projektierten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Projekte der EJL bedeutet, lässt sich angesichts der komplex verwobenen Firmenstrukturen schwer sagen. Das Urteil betrifft im Prinzip auch nur die Geschäftsführertätigkeit. Aktuell im Bau sind in Hechingen vor allem der Bau eines Wohngebäudes neben dem alten Spritzenhaus an der Neustraße und der letzte Bauabschnitt des Wohngebäudekomplexes an der Gammertinger Straße.
Auch Wohnungskäufer liegen mit EJL juristisch im Streit
Wie Käufer von Wohnungen des ersten Bauabschnitts dort unserer Redaktion bestätigt haben, führen auch sie aktuell juristische Auseinandersetzungen mit der EJL, die Baumängel betreffen. Per Anwalt erklärte die EJL dazu, dass sie hier ihre Verpflichtungen erfüllen wird.
Die Streitparteien
Laude GmbH
Die Laude GmbH ist als Firma an Personen- und Kapitalgesellschaften beteiligt und managt diese Beteiligungen aktiv. Gegründet wurde sie vor sieben Jahren in Hechingen, seit 2023 ist der Firmensitz in Ettenheim.
EJL Group GmbH
Sie vereine „das gesamte Spektrum rund um die Immobilie unter einem Dach“, beschreibt sich die EJL Group GmbH auf ihrer Homepage. Angeboten werde Beratung, Planung, Erstellung und Betreuung von Immobilien. Teilweise werde auch in Joint-Venture-Gesellschaften investiert.
EJL Stadtentwicklungs GmbH
hat ebenfalls den Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zweck, ebenso den Bau insbesondere von größeren Wohngebäuden und die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.