Im Prozess um die Gewalttaten in Hirsau und Oberreichenbach wurde im Landgericht Tübingen das Urteil gesprochen. Foto: Becker (Archiv)

Im Prozess gegen den Gitarren-Schläger von Calw-Hirsau ist das Urteil gefallen. Das Gefängnis bleibt ihm erspart. Auf freien Fuß kommt er aber nicht.

Tübingen/Calw-Hirsau - Am Ende des vier Tage langen und emotional bewegenden Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichtgerichts Tübingen wendet sich Richter Hornikel sehr persönlich an den Angeklagten. Blass und bewegungslos sitzt der 20-Jährige auf der Anklagebank. Er sei ein junger Mann von hoher Intelligenz, sagt der Richter, doch seine seit Jahren schleichende Krankheit der paranoiden Schizophrenie habe ihn in eine "tickende Zeitbombe" verwandelt, vor der man die Allgemeinheit schützen müsse. Der Gang in die Psychiatrie sei daher unbedingt geboten, "da gibt es im Moment keine Alternative." Wie lange der Verurteilte in der Psychiatrie bleiben müsse – das ließ der Richter völlig offen. Er deutete lediglich an: Es wird lange dauern.