Vor dem Landgericht in Freiburg muss sich der mutmaßliche Täter einer Schießerei in einer Bar nun verantworten. Foto: Ralf Deckert

Der Tatvorwurf eines Mordversuchs ist vor dem Landgericht nicht haltbar. Der 33-Jährige wird nach der Schießerei wegen illegalen Führens einer halbautomatischen Schusswaffe verurteilt.

Die Schießerei in einer Bar in Weil am Rhein Ende September 2025 war kein versuchter Mord. Zu diesem Schluss ist das Freiburger Landgericht im Strafverfahren gegen den 33 Jahre alten türkischen Staatsbürger Agit Y. (Name geändert) gekommen und hat den Mann nun lediglich wegen illegalen Führens einer halbautomatischen Schusswaffe und des Besitzes der passenden Munition zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft war im Prozessverlauf vom Vorwurf des Mordversuchs abgerückt.

 

„Riesenglück“ bei Vorfall gehabt

„Sie hatten ein Riesenglück, dass bei dem Vorfall damals niemand verletzt oder getötet wurde, sonst hätte Ihnen hier leicht eine lebenslange Haftstrafe drohen können“, eröffnete der vorsitzende Richter Arne Wiemann am Dienstag die Urteilsverkündung gegen den Angeklagten.

Stark alkoholisiert begann es mit Beleidigungen

Dieser hatte in stark alkoholisiertem Zustand zunächst immer wieder Beleidigungen in der Bar ausgestoßen. Dabei ging er insbesondere den Barkeeper in äußerst respektloser Weise an, als dieser ihm keinen Apfel bringen, sondern lediglich eine Orange anbieten konnte. Als der Kellner sich einen respektvolleren Ton erbat, zog der Angeklagte unvermittelt seine geladene halbautomatische Pistole aus dem Hosenbund und feuerte fünfmal auf den Barkeeper, der sich hinter dem Tresen der Bar verstecken konnte. Ein Begleiter des Angeklagten warf sich dem Angreifer in den Arm und versuchte, ihn wegzuziehen.

Mitschnitte zeigen die Panik in der Bar

Videomitschnitte aus der Gaststätte belegen den Schusswaffengebrauch und zeigen, wie zahlreiche Gäste in Panik aus dem Gastraum stürmen. Sie legen aber auch nahe, dass Agit Y. irgendwann nicht mehr auf den Barkeeper zu schießen versuchte, sondern stattdessen einen letzten Schuss auf ein leeres Sofa abgab und dann zusammen mit seinem Begleiter die Bar verließ. Dies, so Wiemann, müsse juristisch als ein Abbruch des Mordversuchs bewertet werden und könne daher nicht bestraft werden: „Der Gesetzgeber denkt hier vor allem an den Opferschutz. Es kann Leben retten, wenn einem Angreifer bewusst wird, dass ein Tatabbruch Straffreiheit für ihn bedeutet.“

Zur Tat vor Gericht nichts gesagt

Ob Agit Y. wirklich so weit dachte bei der Schießerei, ist nicht bekannt, der Mann hat zur Tat vor Gericht nichts gesagt. Ohnehin dürfte er zum Tatzeitpunkt nach dem Konsum von etwa einem Liter „Corona“-Bier und 10 bis 15 Schnäpsen („Tequila-Shots“) stark betrunken und in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sein. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit, die eine Unterbringung in der Psychiatrie rechtfertigen würde, habe man hingegen nicht festgestellt, so das Gericht.

Frau des Barbetreibers leidet an Panikattacken

Auch wenn es keine Verletzten oder Toten gab, blieb die Schießerei nicht folgenlos: Die Ehefrau des Barbetreibers, die die Tat in der Wohnung über der Gaststätte mitbekommen hat, leidet bis heute als Folge des Schrecks an Panikattacken.

Der Barbetreiber hat bis heute Umsatzverluste infolge der Tat zu verkraften. Alle anderen Zeugen, so Richter Arne Wiemann, hätten den Vorfall seelisch jedoch erstaunlich gut verkraftet.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Verteidiger hatten für ihren Mandanten ein Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten für angemessen erachtet, Staatsanwalt Jürgen Schäfer hatte auf vier Jahre Freiheitsentzug plädiert.