Wegen Steuerhinterziehung musste sich der ehemalige Geschäftsführer mehrerer Diskotheken in Balingen, Tübingen, Singen und Konstanz vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Foto: sebra – stock.adobe.com

Steuergelder in Höhe von mehr als 200 000 Euro soll der Ex-Geschäftsführer mehrerer Diskotheken in der Region - unter anderem in Balingen, Tübingen und Singen - hinterzogen haben. Am Ende entschied der Richter.

Ein früherer Geschäftsführer musste sich am Donnerstagvormittag vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Der Unternehmer hatte sich über viele Jahre mit Diskotheken in Balingen, Tübingen, Singen und Konstanz einen Namen gemacht.