Die Partie zwischen Seedorf und dem SSC Tübingen wird wiederholt. Foto: Tom Weller/dpa

Wie erwartet hat ein Sportgericht des Verbands entschieden, dass die Landesliga-Partie zwischen dem SV Seedorf und dem SSC Tübingen wiederholt wird.

Jetzt ist es offiziell: Das Landesliga-Spiel zwischen dem SV Seedorf und dem SSC Tübingen, das vor gut zwei Wochen aufgrund der Verletzung des Schiedsrichters abgebrochen wurde, wird wiederholt.

 

Das teilte am Dienstagmorgen der WFV mit, an diesem Tag wurde auch das Urteil des zuständigen Sportgerichts der Verbands- und Landesligen an die Vereine geschickt. „Demnach wird die Anzeige des SSC Tübingen als unbegründet zurückgewiesen. Die Partie wird demnach neu angesetzt“, heißt es vom WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister.

Die Gäste aus Tübingen hatten zum Zeitpunkt des Abbruchs nach etwa einer Stunde mit 3:1 geführt und wohl auf eine Wertung zu ihren Gunsten gehofft. Wie berichtet, hatten sich SSC-Akteure mit Schiedsrichterschein angeboten, als Linienrichter einzuspringen. „Wir haben immer gesagt, dass wir weiterspielen, wenn sich eine neutrale Person findet“, sagte Seedorfs Trainer Emanuele Ingrao zu der Situation.

Das sind die möglichen Gründe für das Urteil

Da jedoch kein neutraler Schiedsrichter gefunden wurde, wurde die Partie abgebrochen – und wird nun wiederholt. Grund für diese Entscheidung dürfte sein, dass in der Spielordnung des WFV nicht klar geregelt ist, was bei einer Verletzung des Schiedsrichters im Verlauf des Spiels passiert.

Klare Vorgaben gibt es nur für den Fall, wenn ein Schiedsrichter nicht erscheint. Mutmaßlich ist das der Grund, warum auch die Bezirksligapartie zwischen Gruol/Erlaheim und Bubsheim wiederholt werden muss – obwohl dort ein geeigneter Schiedsrichter vor Ort war, jedoch von Bubsheim abgelehnt wurde.