Das Landgericht Freiburg hat einen bekannten Freiburger Unternehmer zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
In dem Prozess ging es um Betrügereien in Millionenhöhe: der Angeklagte hatte sich große Summen in seinem Bekanntenkreis geliehen, um sie bei Aktiengeschäften im Internet einzusetzen. Außerdem hatte er erfolglos versucht, seine Haftpflichtversicherung zu betrügen.
Das Gericht folgte der Argumentation eines Gutachters, wonach der Angeklagte möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war, da er an einer Form von Spielsucht erkrankt sei.