ie Richterin sah keinen Sinn darin, nochmals Bewährung zu genehmigen, da sie schon einmal missachtet wurde Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor dem Amtsgericht Wolfach wurde gegen einen 34-jährigen Mann wegen Betrugs und mehrmaligen Fahrens ohne Führerschein verhandelt. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er während einer laufenden Bewährung neuerliche Straftaten beging.

Betrug und mehrmaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden am Mittwoch einem in Mazedonien geborenen Mann vor dem Amtsgericht zur Last gelegt. Zum einen soll er einen Freund aus dem Kinzigtal, der für ihn zwei Handyverträge abschloss, um etwa 2000 Euro betrogen haben. Zum anderen soll er in mindestens vier Fällen ein Auto gefahren haben, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben – dreimal ohne Wissen des Halters.

 

Der 34-Jährige hat mit seiner Ex-Frau vier Kinder und lebt derzeit im Raum Reutlingen bei seinen Eltern. Zu dem Betrug kam es laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft, als der Beschuldigte einen Freund überredet habe, für ihn zwei Handyverträge abzuschließen. Wegen Schufa-Einträgen habe er das selbst nicht tun können. Der Angeklagte habe versprochen, dem Freund die Kosten in Raten zurück zu zahlen, was allerdings nicht erfolgte. Stattdessen verkaufte er die Telefone. „Um finanzielle Löcher zu stopfen“, wie er es im Prozess ausdrückte. Wie der geschädigte Freund einräumte, hatte der Angeklagte seine Absicht, die Geräte zu verkaufen, ihm gegenüber durchblicken lassen. Der 34-Jährige, ohne Ausbildung und arbeitslos, räumte die Taten größtenteils ein und zeigte sich reuig. Er leide unter Angstzuständen und Depressionen. Vor fünf Jahren habe er deshalb eine Therapie in einer psychosomatischen Tagesklinik besucht. Er äußerte den Wunsch, stationär in eine solche Einrichtung überwiesen zu werden. Mit Alkohol und Drogen habe er nichts zu schaffen, beteuerte er. Allerdings wurde er vor Jahren wegen Glücksspiels auffällig. Momentan befindet er sich in Privatinsolvenz. Im Bundeszentralregister gibt es bereits acht Einträge wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Staatsanwalt sah in den angeklagten Taten nur „die Spitze des Eisbergs. „Der Angeklagte kann es nicht lassen“, befand er und beantragte zehn Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden können, ebenso 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Verteidiger war einverstanden, legte aber besonderen Wert auf Bewährung.

Richterin Ina Roser sah dafür keinen Anlass: Sie verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Sie könne keine Bewährung mehr gewähren, weil trotz eines noch laufenden Verfahrens neue Straftaten begangen wurden.

Letzter Warnschuss

Die Fahrten ohne Führerschein unternahm der Angeklagte mit dem Wagen einer Freundin und, ohne dessen Wissen, mit dem Wagen eines Bekannten, der zu der Zeit im Krankenhaus lag. Einige dieser Fahrten – auch die zum Handy-Laden – wurden während einer laufenden Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Reutlingen wegen Fahrens ohne Führerschein unternommen. Das Gericht hatte diese Strafe im Urteil als „letzten Warnschuss“ bezeichnet.