Blick in den Gang einer Intensivstation: Dass er nun im Gericht sitzen könne, grenze an ein „medizinisches Wunder“, sagte das 50-jährige Unfallopfer. Foto: Fabian Strauch/dpa/Fabian Strauch

Die Vollmacht galt trotz Scheidung auch weiterhin. Das Schwurgericht folgte dem Antrag der Verteidigung.

Es habe sich, argumentierte der Vorsitzende Richter Volker Schwarz in der Urteilsbegründung, um einen einvernehmlichen Entschluss der Geschwister und der Kinder gehandelt, den 50-Jährigen, der nach einem schweren häuslichen Unfall im Koma lag und nur von Geräten am Leben gehalten wurde, „gehen zu lassen“. Sprich, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. „Sie haben alles richtig gemacht“, sagte er zur Angeklagten.