2023 beleidigte, bedrohte und attackierte ein 42-jährige Frau mehrere Polizeibeamte in der Hechinger Unterstadt, als diese zu einem Einsatz gerufen wurden. Vor Gericht ist nun ein Urteil gefallen.
Mit über drei Promille Alkohol im Blut und „durchgehend hochaggressiv“ hat eine 42-jährige Frau in Hechingen mehrere Polizeibeamte beleidigt, bedroht und tätlich angegriffen. Nun wurde sie am Amtsgericht Hechingen zu elf Monaten Gefängnis verurteilt.
Richter attestiert schlechte Prognose
Er sehe eine schlechte Prognose für die Frau, erklärte der Richter sein Urteil am Donnerstagmorgen. Immerhin habe die 42-Jährige, die Bürgergeld bezieht und stundenweise in einer Behindertenwerkstätte arbeitet, zahlreiche Vorstrafen – darunter Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung – und in der Vergangenheit bereits ihre Bewährung gebrochen.
Mit ihrer jüngsten Tat setzte die Frau ihre kriminelle Laufbahn fort: Nach ihren Angaben ist es am 6. Januar 2023 in der Hechinger Unterstadt zu einem schweren Streit zwischen der 42-Jährigen und ihrem Lebensgefährten gekommen, woraufhin dieser gegen 19 Uhr die Polizei verständigte. Wie die Polizisten vor Gericht schilderten, habe sich die Frau von Anfang den Anweisungen der Beamten widersetzt und sie mit Wörtern wie „Hurensohn“, „Arschloch“ und „Fotze“ beschimpft. Außerdem soll die aggressive Frau damit gedroht haben, die eingetroffenen Beamten zu „ficken“ und zu „killen“ und ihren ebenfalls polizeibekannten Sohn anzurufen, damit dieser den Polizisten die Beine brechen könne.
Darüber hinaus habe sie einen der Polizisten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und den Lenker des Polizeiwagens auf der Fahrt zum Revier mehrmals gegen die Schulter getreten.
Weiterer Angriff auf Polizeirevier
In der Gewahrsamszelle in der Polizeistation eskalierte die Situation ein weiteres Mal: So soll die 42-Jährige eine Polizistin in den Unterleib getreten haben, als diese ihr den Schmuck abnehmen wollte. Dabei sei die Geschädigte auf die Zellenpritsche gefallen. Vor Gericht wurde jedoch nur dieser letzte Angriff als Körperverletzung gewertet, da die Polizistin noch am Folgetag über Schmerzen klagte. Die übrigen Angriffe zogen keine Verletzungen der Polizeibeamten nach sich. Einige dieser Vorwürfe bestritt die Frau, sie betonte, dass das Vorgehen der Polizei nicht menschlich gewesen sei. „Ich finde, die Beamten sind geschult dafür, mit so Leuten umzugehen.“
Beamten hätten sich unmenschlich verhalten
Auf die Nachfrage des Richters, welche Leute sie meinte, räumte die Hechingerin ein, aggressiv und betrunken gewesen zu sein, habe sie an diesem Tag ab dem Mittag doch vier Flaschen Wein getrunken. Wie sie sichtlich emotional aufgewühlt berichtete, leide sie schon seit einigen Jahren unter Alkoholproblemen; ihre Versuche, trocken zu werden, seien über kurz oder lang gescheitert.
Polizisten konnten „nicht normal mit der Frau sprechen“
Mitunter jene Abhängigkeit brachte den Richter am Donnerstag dazu, die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Er bemängelte, dass die Frau trotz vergangener ähnlicher Vergehen ihre Aggressivität nicht abgelegt habe.
Diesen Eindruck bestätigten auch die Polizisten: „Man hat einfach nicht normal mit ihr sprechen können. Sie hat auch durchgehend versucht, sich körperlich zu wehren.“ Wie die Beamten betonten, könne man die Drohung der Frau, ihren Sohn zu verständigen, durchaus ernstnehmen. So sei dieser ebenfalls schon durch Gewalttaten gegenüber Beamten aufgefallen.