Wegen einer besonders schweren räuberischen Erpressung müssen zwei junge Männer aus dem Kreis Rottweil eine mehrjährige Haftstrafe antreten. Foto: © Corgarashu – stock.adobe.com

Ein gemütlicher Abend bei Bier endete für einen 40-Jährigen schrecklich: Er wurde schwer verletzt. Die Täter wurden nun vom Landgericht Rottweil zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Kreis Rottweil - Seit Dienstag mussten sich zwei Männer vor der Ersten Großen Strafkammer verantworten. Laut Anklageschrift sollen sie im September in Sulz eine besonders schwere räuberische Erpressung begangen haben. Angeklagt waren sie zudem wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung.

Am zweiten Verhandlungstag wurden die Verständigungsgespräche, die am ersten Prozesstag stattgefunden hatten, verändert. Dem medizinischen Gutachten war zu entnehmen, dass des Opfers durchaus zu Handlungen fähig gewesen sei. Die Täter schlugen mehrmals auf das Opfer ein und forderten Geld. Sie ließen erst von dem Mann ab, als sie genug hatten, so die Staatsanwaltschaft. Hilflos ausgesetzt jedoch, das ergab das Bild vor Gericht, hätten sie den Gepeinigten nicht. Er sei durchaus in der Lage gewesen, sich zurechtzufinden.

Vorerfahrungen mit Alkohol und Drogen

So wurde der Vorwurf der Aussetzung fallengelassen. Deshalb belief sich der Strafrahmen gemäß der Verständigung auf maximal fünf Jahre und drei Monate. Schon im jungen Alter, erläuterte der psychiatrische Gutachter, hätten die Angeklagten begonnen, Drogen zu konsumieren. Auch Alkohol habe im Leben der beiden 23-Jährigen eine große Rolle gespielt.

Doch zum Tatzeitpunkt, da sei er sich sicher, so der Sachverständige, seien die Angeklagten in der Lage gewesen, zur "jeder Zeit zu verstehen, was sie tun", und dass es sich um verbotene Handlungen gehandelt habe. Dennoch müsse man die Suchtproblematik sehen. Der Gutachter sah die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt durchaus als sinnvoll an. Auch der Vorsitzende Richter sieht Anlass für die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Deshalb wurde für die beiden Täter eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

"Viele Jahre – die besten Jahre eines jungen Menschen – werden sie nun nicht in Freiheit verbringen", so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Ein tragischer Fall, betonte er. Ein Fall, bei dem ein Streitschlichter zum Opfer wurde.