Wegen eines Flugs nach Asien stehen zwei Klimaaktivisten massiv in der Kritik. Jetzt äußern sie sich zu ihrem Vorgehen – und räumen Fehler ein.
Die beiden Klimaschützer, die wegen eines Flugs nach Asien in der Kritik stehen, haben Fehler zugegeben. „Nachdem uns dieser Flug noch immer beschäftigt und wir auch wieder zurück nach Deutschland kommen müssen, machen wir uns ständig Gedanken, wie es besser geht“, schrieben sie in einem Beitrag für die „taz“. Dabei sei ihnen ein eklatanter Fehler aufgefallen: Statt von Deutschland aus nach Südostasien zu fliegen, hätten sie Zug, Bus und Flugzeug kombinieren müssen.
„Mit Zug und Bus wäre nicht in München Schluss gewesen, wir hätten in den Iran gekonnt und erst dort in ein Flugzeug steigen können.“ Leider sei das durch die momentanen Proteste im Iran und deren brutale Niederschlagung und Unterdrückung für die Rückreise nun absolut nicht möglich. „Aber es ist problemlos möglich, aus der Türkei ohne Flugzeug nach Deutschland zu kommen.“ Der Flug in die Türkei werde „der letzte unseres Lebens“.
Nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“
Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach zwei Klima-Aktivisten in Stuttgart vor Gericht hätten erscheinen sollen. Ihnen werde vorgeworfen, sich im Herbst mit anderen Aktivisten auf einer Bundesstraße festgeklebt zu haben. Dem Bericht nach wurde der Mann deshalb angeklagt. Die Frau hätte als Zeugin aussagen sollen. Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO2 verursacht, rechnete die „Bild“-Zeitung vor.
Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“, hieß es bei der Letzten Generation. Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden. Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die Betreffenden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.