Trotz der Coronapandemie ist die Reiselust der Deutschen groß. (Symbolfoto) Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski

Etwa 140 der rund 200 Länder der Welt stuft die Bundesregierung derzeit als Hochrisikogebiet ein. Wer trotzdem verreisen möchte, sollte sich frühzeitig informieren, um nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Stuttgart - Die Reiselust der Deutschen hat im Vergleich zum Vorjahr wieder zugelegt. Das zeigt die alljährliche „Reiseanalyse“. Bei der Umfrage gaben rund 60 Prozent der Befragten an, in diesem Jahr Lust auf eine Urlaubsreise zu haben, ein Jahr zuvor waren es noch zehn Prozent weniger. Doch verreisen in Coronazeiten bedarf einer guten Planung.

Eine Vielzahl von Ländern ist derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Bei der Einreise gibt es rund um die digitale Einreiseanmeldung und die Quarantänebedingungen einiges zu beachten. Außerdem drohen hohe Kosten, wen Urlauberinnen und Urlauber ihre Reise stornieren wollen. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.

Was ist, wenn mein Urlaubsland kurz vor Reiseantritt zum Hochrisikogebiet erklärt wird?

Grundsätzlich kommt es laut Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zunächst darauf an, ob eine Pauschal- oder Individualreise gebucht wurde. War das gebuchte Urlaubsland zum Zeitpunkt der Buchung kein Hochrisikogebiet und wird erst kurz vor Reiseantritt zu solch einem erklärt, gilt folgendes: In diesem Fall hätten sich die Bedingungen derart geändert, dass bei einer Pauschalreise eine kostenlose Stornierung möglich wird, so Buttler. Denn der Veranstalter müsse bei Pauschalreisen garantieren, dass das Paket so stattfinden kann wie vereinbart und für die Sicherheit sorgen. Gleiches gilt, wenn die Bundesregierung eine Reisewarnung ausspricht. Hohe Stornokosten lauern laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), wenn eine Reise vom Veranstalter durchgeführt wird, Reisende diese aber beispielsweise aus Angst nicht antreten möchten.

Andere Voraussetzungen gibt es bei der Individualreise. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Es bestehen unterschiedliche Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen, je nachdem welches Hotel, welcher Flug und welche Aktivitäten bei den verschiedenen Anbietern gebucht wurden. Bereits bei der Buchung sollten sich ändernde Reisebedingungen miteinkalkuliert werden. „Notfalls sollte man den etwas teureren Flug mit Flextarif nehmen oder eine entsprechende Versicherung abschließen“, sagt Buttler. Hier sei es sinnvoll, sich vorher auszurechnen, ob sich dies in der Relation zur Reise lohne.

Das Urlaubsland ist bereits bei Buchung als Hochrisikogebiet eingestuft. Kann ich später noch kostenlos stornieren?

Wer schon in dem Wissen, dass er in ein Hochrisikogebiet reisen wird, bucht, kann sich laut dem Experten der Verbraucherzentrale nicht mehr auf diesen Grund berufen. Aber:„Ein Rücktritt ist immer möglich“, sagt Buttler. Ein Reisevertrag könne auch noch kurz vorher oder auch während der Reise gekündigt werden. „Es entsteht aber ein Anspruch des Anbieters gegen den Kunden.“ Wer ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktritt, kann auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Das Urlaubsland wird während der Reise als Hochrisikogebiet eingestuft.

Hier wird es schwieriger, was eine kostenfreie Stornierung während der Reise angeht. Das müsse individuell von Gerichten betrachtet werden, sagt Buttler. In Coronazeiten, „muss jeder schon damit rechnen, dass etwas passieren kann“. „Letztendlich heißt Hochrisikogebiet nicht Reiseverbot, die Frage ist, habe ich eine konkrete Gefahr vor Ort.“ Bei Pauschalreisen empfiehlt das EVZ zunächst mit dem Reiseveranstalter eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Im Urlaubsland ist mit enormen Einschränkungen zu rechnen. Welche Stornomöglichkeiten haben Reisende?

Sind die coronabedingten Einschränkungen vergleichbar mit denen in Deutschland, sei dies kein Stornogrund, so Oliver Buttler. „Der Urlaubs- und Erholungseffekt muss erheblich beeinträchtigt sein.“ Geringfügige Beschränkungen sind hinzunehmen. Als mögliche Gründe für eine kostenfreie Stornierung nennt der Reiseexperte das dauerhafte Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit, zum Beispiel am Strand oder wenn das Hotel plötzlich nur noch Lunchpakete statt einem Buffet trotz All inclusive Buchung anbietet.