Risse in der Fassade, Schimmel, eine bedenkliche Schieflage: Das Haus Inselgasse 5 in der Calwer Kernstadt scheint nicht mehr zu retten zu sein. Eigentümer Inan Akbal würde daher gerne abreißen und neu bauen. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt zeigte sich nicht ganz abgeneigt– allerdings müssten die Voraussetzungen stimmen.
Calw . Das Gebäude mit der Adresse Inselgasse 5 in Calw, angebaut an das etwas kleinere Haus Inselgasse 3, hat eine lange Geschichte hinter sich. Bereits im Brunnenplan aus dem Jahre 1781 sind die beiden Bauwerke eingezeichnet; vermutlich entstanden sie also im 18. Jahrhundert, möglicherweise sogar noch früher. Nun soll diese Geschichte ein Ende haben. Denn eine Sanierung mache wirtschaftlich keinen Sinn mehr, berichtete Eigentümer Inan Akbal dem Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung.
Mit eindrücklichen Bildern führte Akbal den Ratsmitgliedern den Verfall vor Augen, der vor allem im Inneren zu Tage tritt: Schimmel, Risse in den Wänden und ein undichtes Dach. Nicht zuletzt scheint das Haus in Richtung Inselgasse 7 zu kippen, weist auch eine Neigung in diese Richtung auf – zudem klafft zwischen den zusammenhängenden Gebäuden mit dem Hausnummer 3 und 5 ein breiter Spalt.
Wegen all dieser Mängel habe er auch "Kopfschmerzen, was die Stabilität des Hauses betrifft", meinte der Eigentümer. Und eines sei klar: "In diesem Zustand kann man es weder vermieten noch verkaufen." Letztlich blieben somit zwei Optionen: Renovierung oder Abriss. Eine Kernsanierung, so erklärte Akbal, würde jedoch mit mindestens rund 650 000 Euro zu Buche schlagen – und sei wirtschaftlich nicht tragbar.
Stattdessen plane er, das bestehende Gebäude abzubrechen und an selber Stelle einen Neubau zu errichten. Vorgesehen seien darin Gastronomie in Erdgeschoss und erstem Obergeschoss sowie jeweils eine Wohnung im zweiten Obergeschoss sowie im ersten und zweiten Dachgeschoss. Denkbar wären aber auch drei Wohnungen und ein Gewerbe im Erdgeschoss. Das neue Gebäude würde die Höhe des bisherigen um rund 1,7 Meter übertreffen. Hinsichtlich der Gestaltung zeigte sich der Eigentümer "offen und flexibel", um den Neubau ins Stadtbild einzupassen.
Ein Vorhaben, dass an sich plausibel klingt. Richtige Begeisterung kam im Bau- und Umweltausschuss aber nicht gerade auf – obwohl ein Abriss zulässig ist. Denn unter Denkmalschutz stehe das Gebäude nicht, weil im Laufe der Zeit zu viel umgebaut und modernisiert worden sei, erklärte Oberbürgermeister Florian Kling.
So sprach beispielsweise Irmhild Mannsfeld (Neue Liste Calw) von einer "großen Gratwanderung" zwischen dem Erhalt von historischer Bausubstanz und der Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt. Auch wenn das Haus nicht unter Denkmalschutz stehe, so habe es doch einen "bedeutsamen städtebaulichen Wert". Den bislang geplanten Neubau empfand sie als deutlich zu hoch für dessen schmale Breite. Und einem Abriss könne sie ohnehin nicht zustimmen, solange noch Details zum neuen Gebäude fehlten.
Ausschuss vertagt Entscheidung
Diese Haltung zog sich so oder ähnlich durch die Reihen der Ausschussmitglieder. Auch Jürgen Ott (Gemeinsam für Calw) störte sich an der Höhe und bekundete sein Bedauern, wenn das Haus denn weichen müsse. Andererseits räumte er ein, dass das Bauwerk kaum zu retten sei. "Ich glaube, das dürfte man nicht mal mehr betreten", meinte er sogar. Adrian Hettwer (Gemeinsam für Calw) sah ebenfalls nur noch wenig, was "zu erhalten möglich ist", nannte aber die Bedingung, dass ein Neubau sich einfügen müsse.
Akbal zeigte sich gesprächsbereit, sowohl was die Höhe als auch was die Gestaltung betreffe. Ein Erhalt aus eigener finanzieller Kraft komme für ihn aber nicht in Frage, höchstens, wenn die Stadt sich daran beteilige. Dem wiederum erteilte Kling eine Absage.
Da letztlich der Tenor überwog, über einen Abriss nicht ohne konkretere Neubauplanung entscheiden zu können, schlug Evelin Menges (SPD) vor, die Anregungen und Wünsche des Gremiums mitzunehmen und bei der nächsten Ausschusssitzung im Juni einen überarbeiteten Entwurf mitzubringen. Ein Vorschlag, dem sowohl Akbal als auch die große Mehrheit des Gremiums (bei einer Enthaltung) zustimmte. Der Beschluss wurde somit vertagt.