Wegen Vortäuschung einer Straftat hat sich eine Frau vor dem Balinger Amtsgericht verantworten müssen.                                  Foto: Maier

Ein völlig untypischer Fall – darüber sind sich Richterin und Verteidiger einig. Keinerlei Vorstrafen, keine bisherigen Auffälligkeiten. Und trotzdem steht die 61-Jährige am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht. Die Anklage: Das Vortäuschen einer Straftat.

Balingen - Die vorgeworfene Tat hat sich vor etwa einem Jahr auf dem Parkplatz eines Möbelgeschäftes in Balingen zugetragen. Die in Balingen wohnhafte Angeklagte habe es an diesem Tag eilig gehabt. "Ich musste dringend was besorgen", sagt die 61-Jährige vor Gericht aus.

Aus diesem Grund habe sie beim Einparken keine Zeit verschwenden wollen. Etwas schief habe sie eingeparkt – so, dass sie zwei Parklücken für sich beanspruchte. Nachdem der Einkauf getätigt war, stieg die Frau wieder in ihr Auto und parkte rückwärts aus. Doch anstatt von dem Parkplatz zu fahren, habe die Frau noch einmal ihren Geländewagen verlassen, "um die Heckklappe zu schließen", wie die 61-Jährige aussagt.

Auf dem Heimweg vermisste die Frau jedoch ihr Telefon. Sie kehrte um und fuhr ein zweites Mal auf den Parkplatz. Beim erneuten Einsteigen habe sie erstmals einen Schaden an der hinteren rechten Stoßstange des Geländewagens gesehen, so die Angeklagte.

Zuhause angekommen berichtete die Frau ihrem Mann von der Beschädigung. Das Ehepaar fuhr gemeinsam ein drittes Mal auf den Parkplatz des Möbelgeschäftes, um nach der Ursache des Schadens zu sehen, so der Ehemann als Zeuge vor Gericht. Dort habe dieser dann auch die Polizei verständigt, die kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf. Er sei von einer Unfallflucht ausgegangen und hat diesen Tatbestand auch als solchen bei der Polizei angegeben, so der Ehemann.

Fahrerflucht angetäuscht

Der Polizeibeamte, der an besagtem Tag die Aussage aufnahm, bestätigt dies in seiner Zeugenaussage. Die Angeklagte habe vermutet, dass ihr ein anderes Fahrzeug auf dem Parkplatz aufgefahren sein müsse. Anders könne sie sich den Schaden nicht erklären, so die Frau.

Doch ein Mitarbeiter des Möbelhauses will einen ganz anderen Vorfall beobachtet haben: Aufgrund der auffälligen Parkweise sei er, von dem Fenster seines Büros aus, auf den Geländewagen aufmerksam geworden. Von dort aus habe er die Situation beobachten können, so der Zeuge.

Beim rückwärts Ausparken sei die Angeklagte mit Wucht gegen einen großen Stein gefahren. "Der Stein hat sich richtig bewegt", ist er sich sicher. Daraufhin sei die Fahrerin laut dem Mitarbeiter, aus dem Wagen gestiegen, habe den Schaden inspiziert und sei davon gefahren. Der Aussage der Angeklagten widerspricht der Zeuge: Sie habe die Heckklappe in diesem Moment nicht geschlossen. An dem Stein wurden später Spuren gefunden, die zu dieser Schilderung passen, wie die Polizei bestätigt.

Daraufhin habe der Mitarbeiter des Möbelgeschäftes nichts weiter unternommen. Erst als er einige Zeit später denselben Wagen in Anwesenheit der Polizei gesehen habe, habe er sich eingeschaltet und den Beamten seine Beobachtungen geschildert.

Bei einer Konfrontation mit diesem Vorwurf habe die 61-Jährige angefangen zu weinen. Vor Gericht gibt sie an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Mit den Worten: "Ist das glaubhaft? Ich glaube nicht", schlägt der Verteidiger vor, die Anklage fallen zu lassen, nachdem die Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 900 Euro plädiert hatte.

Vor dem Hintergrund, dass die Angeklagte keinerlei Vorstrafen hat und sich tatsächlich keiner Schuld bewusst zu sein schien, erklärt die Richterin die Anklage vor Gericht gegen eine Geldauflage von 450 Euro als vorläufig eingestellt.