Warum wurden im Disziplinarverfahren gegen Andreas Renner wichtige Beweise nicht gesichert? Ein hochrangiger Beamter erklärt sich im Untersuchungsausschuss – und stützt die Landespolizeipräsidentin.
Es sind Fragen, die den Untersuchungsausschuss zur Polizeiaffäre seit Monaten beschäftigen. Und auch an diesem Montag werden sie nicht ganz aufgeklärt: Warum wurde das Privathandy des Inspekteurs der Polizei nicht beschlagnahmt? Wurde damit im Disziplinarverfahren ein schwerer Fehler begangen?
Disziplinarverfahren ruht noch
In dem Untersuchungsausschuss im Landtag geht es um sexuelle Belästigung in Polizei und Landesverwaltung. Im Mittelpunkt steht der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, der sich bereits wegen Vorwürfen sexueller Nötigung vor dem Landgericht verantworten musste. Der fragliche Vorfall hat sich im November 2021 ereignet. Renner wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine Entscheidung in einem Disziplinarverfahren gegen Renner steht deshalb noch aus. Es ruht bis zu einem endgültigen Urteil, solange erhält er volle Bezüge. Am Montag stand erneut die Frage im Raum, ob bei der Einleitung des Disziplinarverfahrens Fehler gemacht wurden. Die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz etwa hatte das Verfahren erst nach Wochen abgegeben, obwohl sie mit Renner privat Kontakte unterhielt. Deswegen wusste sie auch, dass er sein privates Handy dienstlich nutzte.
Nur Renners Dienstgeräte wurden eingezogen
Doch im Disziplinarverfahren waren nur Renners Dienstgeräte eingezogen worden. Der Inspekteur nutzte mutmaßlich die Zeit bis zur Hausdurchsuchung im Dezember, um sein Handy zu vernichten, wie unsere Zeitung berichtete. Am Montag verteidigte ein in das Disziplinarverfahren eingebundener Beamter das Vorgehen. Die Frage nach dem Privathandy habe sich erst gestellt, als Mitte Dezember neue Nachrichten mit Bildanhang eingingen. Im Prozess vor dem Landgericht kam zur Sprache, dass der Inspekteur anzügliche Bilder von sich an Frauen verschickt haben soll. Doch von diesen „anderen infrage stehenden Straftaten“, habe man zu diesem Zeitpunkt noch nichts gewusst, so der Beamte. „Dass im Nachhinein die Tragweite viel viel größer ist, konnten wir nicht wissen.“ Auch eine „Prognose des schweren Dienstvergehens“, die eine Kürzung der Bezüge gerechtfertigt hätte, sei aus seiner Sicht nicht vorhanden gewesen.
Kürzung der Bezüge möglich?
Ein Punkt, den vor allem FDP-Obfrau Julia Goll im Untersuchungsausschuss infrage stellt. Der SPD-Abgeordnete Boris Weirauch erhob indessen den Vorwurf, dass durch eine späte Information an die Staatsanwaltschaft nach dem Einleiten des Disziplinarverfahrens Beweise vernichtet werden konnten.
Das Privathandy Renners hätte aber auch noch über einen anderen Sachverhalt Aufschluss geben können. So soll der Inspekteur in einer Nachricht Ende 2021 geschrieben haben, der damalige Amtschef im Finanzministerium, Jörg Krauss, würde sich bei der Landespolizeipräsidentin für ihn einsetzen. Das ist pikant, denn Krauss wurde im Sommer von Innenminister Thomas Strobl (CDU) zum Verantwortlichen einer neuen Stabstelle „Neue Führungs- und Wertekultur“ ernannt. Aus dem Innenministerium heißt es indessen, Krauss habe sich aus Sorge für Renner eingesetzt, um ihm nach dem Disziplinarverfahren möglicherweise einen Platz in der Finanzverwaltung anzubieten. Krauss sollte im Untersuchungsausschuss am Montag ebenfalls noch gehört werden.
Krauss ist Grüner und hatte eine bemerkenswerte Karriere hingelegt. Er war als Polizist erst zum LKA-Vize, später ins Innenministerium und schließlich ins Staatsministerium aufgestiegen, bevor er bis März 2023 Amtschef im Finanzministerium war.