Winfried Kretschmann (Grüne) und Thomas Strobl (CDU) haben sich auf ein Ja zum Infektionsschutzgesetz geeinigt. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Baden-Württemberg wird die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes im Bundesrat mittragen. Damit zeichnet sich eine Mehrheit ab.

Stuttgart/Berlin - Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit der Länder für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab. Nach den unionsgeführten Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein und Sachsen kündigte nun auch das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg seine Zustimmung an.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe mit Vize-Regierungschef Thomas Strobl ein Ja zu dem Gesetz der angehenden Ampel-Partner SPD, Grünen und FDP im Bund vereinbart, sagte eine Regierungssprecherin am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Kritik bleibt

Allerdings bleibe man wie Bayern bei der Kritik, dass das Gesetz der Lage nicht angemessen sei, auch wenn zuletzt noch nachgebessert wurde. Damit würde es für mindestens 36 Stimmen reichen, die Mehrheit liegt bei 35. Voraussetzung ist, dass die SPD-geführten Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz zustimmen.

Vor allem die Union hatte zuletzt gedroht, das Gesetz im Bundesrat nicht mittragen zu wollen. Der Beschluss des Bundestags vom Donnerstag sieht vor, dass die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November ausläuft. Allerdings wird zugleich die Rechtsgrundlage für weitere Auflagen im Kampf gegen die Pandemie geschaffen.

Kommen sollen Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln. Die Länder sollen - auf Landtagsbeschluss hin - auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen.