Zu 3600 Euro Strafe wurde ein rückfälliger Angeklagter verurteilt. Das Geld muss er an den Kinderschutzbund und das Frauenhaus bezahlen. Foto: dpa/Symbolbild

Elektroniker wird erneut wegen Kinder- und Jugendpornografie verurteilt. Bewährungsbruch wiegt schwer.

Unterreichenbach/Calw - Ende Januar 2009 wurde der Mann wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Dateien verurteilt. Nun stand er erneut deshalb vor Gericht, da mehr als 450 Bilder und Filme bei ihm gefunden worden waren.

"Auflagen und Weisungen aus dem ersten Urteil waren für die Katz und das Risiko der Wiederholung ist zu groß", beantragte Staatsanwältin Tatjana Grigic bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Calw 18 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Denn, wie sie in ihrem Plädoyer ausführte, habe sie kein Verständnis für die Erklärung des Angeklagten. Er hatte offenbar im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung geäußert, homosexuell zu sein. Aufgrund seines christlich geprägten Umfeldes habe er sich nicht dazu bekennen können und sei daher in die Kinder- und Jugendpornografie geflüchtet.

"Diesmal erhält das Vergehen mehr Gewicht, da eine therapeutische Auseinandersetzung stattfand", so Grigic. Sie stellte die Frage in den Raum, warum trotz angeblicher Einsicht wieder Dateien gefunden wurden. Im Mai vor zwei Jahren hatte die Polizei aufgrund von Hinweisen der Kollegen aus Gifforn sowohl die elterliche als auch eigene Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Ermittlungen gegen einen Verdächtigen in Niedersachsen hatten ergeben, dass dieser dem Angeklagten entsprechende Dateien übermittelt hatte.

Da der Mann in der kirchlichen Jugendarbeit tätig war, wollte die hiesige Kriminalpolizei überprüfen, ob Aufnahmen aus diesem Bereich den vorgeworfenen Charakter zeigten. "Es gab keine Übergriffe und die Anzahl der Bilder bewegt sich im unteren Bereich", warb Verteidiger Michael Schilpp nach der Bestätigung durch einen ersten Kriminalhauptkommissar um eine Strafe mit Bewährung und Auflage einer Therapie.

Mit seinem Urteil von 16 Monaten blieb Richter Stefan Pfaff unter dem Antrag der Staatsanwältin und setzte diese zu einer vierjährigen Bewährung aus. "Für mich ist die Erklärung nachvollziehbar, zumal sowohl das christliche Umfeld, als auch der Pietismus hier im Schwarzwald vorherrschen", sagte Pfaff und rechnete dem Mann sein Geständnis an. Dennoch verwies er auf das reale Geschehen des schweren sexuellen Missbrauchs, das die Bilder wiedergäben. "Ihr Bewährungsbruch wiegt extrem schwer und es muss sich zeigen, wie dazu entschieden wird", sagte der Richter. Gleichzeitig verurteilte er ihn zu einer Geldauflage von je 1800 Euro an den Kinderschutzbund und das Frauenhaus. Der Angeklagte muss auch eine Psychotherapie absolvieren, die dem Gericht darzulegen ist.