Er hatte vorübergehend den Champions-Park betrieben und zuletzt mit seiner Flüchtlingsunterkunft für Schlagzeilen gesorgte. Nun wurde gegen den russischen Geschäftsmann ein Urteil gefällt – wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs.
Nachdem die Befragung eines ehemaligen Geschäftspartners chaotische Zustände angenommen hatte, lief der restliche Prozess gegen den rätselhaften russischen Unternehmer aus Zwieselberg wesentlich ruhiger ab.
Dabei wurde nun durch die Aussage des Insolvenzverwalters deutlich, wie der Unternehmer bis zum Schluss versucht hatte, mit gefälschten Dokumenten die Pleite seiner GmbH, mit der er 2019 den Champions-Park gekauft hatte, zu verschleiern.
So habe der Unternehmer ihm eine Überweisung vorgelegt, laut der er 2,75 Millionen Euro auf das Sonderkonto des Insolvenzverwalters überwiesen hätte. Eine Fälschung, wie sich später herausstellte.
„Ich weiß von den Ämtern, dass dort auch gefälschte Dokumente vorgelegt wurden“, berichtete der Insolvenzverwalter weiter. Und nach dem Besuch des Angeklagten bei einem Steuerberater sei dort der Kanzleistempel vermisst worden. Später seien dann Dokumente mit eben diesem Stempelzeichen aufgetaucht.
Fast schon ein Konzern
Doch selbst für den Insolvenzverwalter scheint es rätselhaft zu sein, wie genau das Firmengeflecht des Angeklagten funktioniert. Denn die Familie des Unternehmers steht mit gleich mehreren Firmen in Verbindung, von denen manche mittlerweile auch wieder aufgegeben wurden. „Man könnte von einem Konzern sprechen“, meinte der Insolvenzverwalter.
Und irgendwo in diesem Geflecht scheint es auch an finanziellen Mitteln nicht zu fehlen. „Ich glaube schon, dass da Geld ist“, so die Einschätzung des Insolvenzverwalters. Nur so sei schließlich der Kauf des Hotels möglich gewesen. „Die Mutter muss richtig Geld haben.“ Und auch durch den Betrieb des Hotels als Flüchtlingsunterkunft sei Geld reingekommen. So habe der Angeklagte zunächst 200 000 Euro und dann 300 000 Euro aus den Einnahmen des Hotels entnommen, berichtete der Insolvenzverwalter. Wo das Geld dann hingeflossen sei, wisse er nicht. „Ich habe ihm gesagt, Sie können das doch zahlen, dann sind Sie den Ärger los. Das wollte er aber nicht.“
Ebenfalls brisant waren die Aussagen zweier ehemaliger Angestellter der GmbH. Denn für diese hatte der Angeklagte Kurzarbeitergeld beantragt und auch erhalten. Doch bei seinen Mitarbeitern kam davon nichts an, wie beide Zeugen berichteten. Einer der Zeugen bestätigte auch, dass seine Unterschrift auf dem Antragsformular gefälscht wurde. Schwer zu erkennen, war das nicht: Denn sein Name war falsch geschrieben. „Das ist nicht mein Name. Das bin ich nicht“, bekräftigte der ehemalige Angestellte.
Und auch mit den normalen Gehaltszahlungen wollte es nicht richtig klappen. „Wir haben unsere Gehälter nicht immer bekommen“, so die Aussage von einem der Ex-Angestellten. Zunächst sei das Gehalt immer wieder nur mit Verzögerung gekommen. „Zum Schluss habe ich dann gar nichts bekommen.“ Angesichts der zahlreiche Zeugenaussagen gab es dann am Tatbestand auch keinen Zweifel mehr. Die Verteidigung verzichtete auf eine Stellungnahme. Die Richterin folgte in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft und verhängte eine elfmonatige Haftstrafe. Diese wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte 1500 Euro an die Unicef-Flüchtlingshilfe zahlen.
Und noch ein Dokument
Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten gefällt. Denn zum letzten Prozesstermin am Donnerstagmorgen war er nicht erschienen. Er habe Fieber und fühle sich schlecht, berichtete sein Anwalt nach einem hektischen Telefonat. Zur Untermauerung hatte er auch einen Nachweis: ein abfotografiertes ärztliches Attest.