Das Vinzenz von Paul Hospital steht besonders im Fokus. Foto: Nädele

Die Betriebe im Kreis Rottweil stehen vor neuen Herausforderungen. Nach dem Ausrufen der Alarmstufe gilt seit diesem Mittwoch für die Beschäftigten die 3G-Regel. Wir haben bei den Betrieben nachgehakt, wie die Umsetzung der neuen Regelungen gelingt.

Rottweil/Schramberg/Oberndorf - Alle Beschäftigten sowie Arbeitgeber müssen nun mehr beim Betreten des Unternehmensgebäudes entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Coronatest vorweisen. Die Arbeitgeber müssen den Nachweis überprüfen und dokumentieren. Darauf verweist unter anderem das Bundesinnenministerium auf seiner Homepage. Im Arbeitsalltag bedeutet das für die Unternehmen natürlich einen gehörigen Verwaltungsaufwand – vor allem, wenn noch nicht die komplette Belegschaft geimpft ist.