Die Firma Ritzi Lackiertechnik plant einen Neubau in Tuningen. Foto: Bieberstein

Der Technische Ausschuss in Tuningen hatte in der ersten Sitzung nach der Sommerpause zahlreiche Entscheidungen zu treffen, darunter der geplante Neubau einer Industriehalle mit einem Verwaltungsbau der Firma Ritzi.

Tuningen - Das Unternehmen im Außenbereich bei der Kleingärtneranlage ist derzeit komplett ausgelastet, mit 150 Mitarbeitern ist man Zulieferer und Dienstleister für die Automobilbranche wie auch in der Medizintechnik.

Geschäftsführer Markus Ritzi erläuterte die Notwendigkeit der Erweiterung des Gebäudekomplexes zur Autobahn. "Uns fehlt es an weiteren Produktions- aber auch an Lagerflächen, und wir wollen künftig noch effizienter fertigen", so Ritzi.

Gelände ausgereizt

Nachdem das Unternehmen 1989 in Tuningen gestartet ist hat man immer wieder einen Gebäudeteil hinzugesetzt, mit dem jetzigen Bauwerk ist das Gelände jedoch ausgereizt. Mit dem zweigeschossigen Neubau hat man nun zusammen eine Gebäudelänge von 190 Metern. Die Zulassung wurde ursprünglich auf 100 Meter festgelegt, die Abweichung sieht man im Technischen Ausschuss wie auch bei der Baubehörde als bedenkenlos. Für die Lagerflächen steht entlang der Talheimerstraße unverändert ein Zelt als "fliegendes Bauwerk", hier wünscht man sich irgendwann noch einen festen Neubau, erklärt der junge Unternehmer.

Neubau realisieren

Doch jetzt gelte es in erster Linie, den Neubau im westlichen Bereich zu realisieren. "Bei uns läuft es derzeit bestens, in der Automobilbranche ist ein Trend weg vom Chrom, hin zur farblichen Beschichtung festzustellen und das kommt uns natürlich entgegen." Mittelfristig will man in Tuningen weitere 50 Arbeitsplätze schaffen, und so zählt das Unternehmen neben Netto zu den größten Arbeitgebern von Tuningen.

Auch Bürgermeister Ralf Pahlow freut sich, dass es gut bei dem Lackierer läuft und dass sich das ursprüngliche Trossinger Unternehmen in Tuningen wohl fühlt.

So stimmten alle Mitglieder des Technischen Ausschusses dem Bauantrag trotz einiger Abweichungen von festgelegten Einschränkungen schließlich zu.