Wie sehr ausufernde Bürokratie Unternehmen belastet, zeigt sich am Beispiel des Stoffs Chrom-6, der auch in der Produktion bei Hansgrohe in Schiltach zum Einsatz kommt.
„Wir kämpfen immer noch auf europäischer Ebene gegen das Verbot von Chrom-6“, wurde Fiona Félix, bei Hansgrohe für politische Arbeit zuständig, kürzlich in einer Pressemitteilung von FDP-Politikern zitiert, die das Unternehmen der Bad- und Küchenbranche besucht hatten. Die Politiker pflichteten der Unternehmensvertreterin bei.
Wer daraufhin eine schnelle Internetsuche zu Chrom-6 unternahm, dürfte beunruhigt worden sein. „Von dem Stoff gehen eine Reihe von Gefahren aus“, heißt es etwa auf Wikipedia – er sei brandfördernd, ätzend, umweltgefährlich und krebserzeugend. Die EU habe Chrom-6 den Kampf angesagt, ist in einem anderen Artikel zu lesen. Man könnte also meinen, dass sich die Politiker und das Unternehmen für die Legalisierung eines gefährlichen Stoffes einsetzen. Doch tatsächlich scheint sich hinter der Thematik lediglich ein gewaltiges Bürokratieproblem zu verbergen.
Was ist Chrom-6?
Es gibt viele Substanzen mit sechswertigem Chrom; für die Oberflächentechnik ist der bei weitem dominierende Stoff das Chromtrioxid, wie Malte Zimmer vom Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO) erklärt.
Besagtes Chromtrioxid setzt auch Hansgrohe für zwei Anwendungen der Beschichtungstechnologie im Fertigungsprozess ein. Der Stoff werde ausschließlich in der Herstellung verwendet und sei nicht in den Endprodukten vorhanden, teilt Fiona Félix mit.
Besteht Gefahr durch Chromtrioxid?
Da der Stoff nicht in den Endprodukten von Hansgrohe vorhanden sei, bestehe für Verbraucher absolut kein Risiko, erklärt Félix. In der Produktion habe das Unternehmen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um den Mitarbeitern einen sicheren Umgang mit dem Stoff zu ermöglichen.
Experte Zimmer bestätigt: „Tatsächlich wird Chromtrioxd (‚der schädliche Stoff‘) bei der galvanischen Verarbeitung zu 100 Prozent in völlig unbedenkliches Cr-0, also metallisches Chrom, umgewandelt und auf der Oberfläche abgeschieden. Jeder kennt das von Wasserhähnen.“
Warum ist Chromtrioxid verboten?
Aufgrund der Gesundheitsrisiken beim unsicheren Umgang mit dem Stoff hat die EU die Nutzung eingeschränkt. Ein absolutes Verbot besteht jedoch nicht: Seit 2017 darf Chromtrioxid nur mit einer gültigen Autorisierung der EU temporär weiterverwendet werden, wie Félix mitteilt. Hansgrohe habe diese Autorisierung, weil sämtliche Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und teils übererfüllt würden.
Das Problem mit der Bürokratie
Für die Autorisierung musste Hansgrohe aber eine hohe bürokratische Hürde nehmen: „Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der benötigten Autorisierung war für Hansgrohe absolutes Neuland, bürokratisch sehr komplex und kostenintensiv. Vor allem die unklare Zeitschiene bis zur Erteilung der Genehmigung erzeugte große Unsicherheit für weitere Investitionen im EU-Raum“, erklärt Félix.
Was das konkret bedeutet, macht Zimmer deutlich: Für die Autorisierung würden umfangreiche Dokumente – meist mehrere Hundert Seiten – benötigt. Durch den bürokratischen Aufwand habe über Anträge teils bis heute nicht entschieden werden können. Dazu müssten bewilligte Anträge durch die Befristung erneut gestellt und geprüft werden.
Folgen für die Wirtschaft
Die zähen Autorisierungsverfahren werden laut Zimmer für die Unternehmen zum Problem: „Die Behörden werden dieser Flut nicht mehr Herr und die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden leiden im internationalen Markt an der daraus folgenden Planungsunsicherheit.“ Pikant sei auch, dass viele der verchromten Teile in Europa durch die Regulierung nicht mehr hergestellt werden könnten, sie jedoch aufgrund der Unbedenklichkeit des Endprodukts importierbar wären. „Was das für die heimische Wirtschaft bedeutet, sollte auf der Hand liegen.“ Laut Zimmer hätte die „überbordende Bürokratie“ vermieden werden können, denn sie wäre durch einfache Übernahme der Grenzwerte für Arbeitsplatzschutz, Wasser und Luft erledigt gewesen.
Wird es noch unübersichtlicher?
Die Europäische Chemikalienagentur wurde von der EU-Kommission beauftragt, einen Ersatz der Autorisierungspflicht durch eine Beschränkung zu erarbeiten. Doch laut Zimmer ist noch unklar, ob dies für Unternehmen wie Hansgrohe eine Erleichterung bedeutet. Komme es zu einer Beschränkung wie sie vorgesehen sei – die Verwendung also grundsätzlich erlaubt wird –, würde die Situation massiv entschärft, für Behörden wie Unternehmen.
Doch Zimmer befürchtet, dass die Situation ähnlich chaotisch werden könnte wie bei den PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), die als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt sind. „Hier wird eine Beschränkung verfolgt, die grundsätzlich ein Verbot der Verwendung einer Stoffgruppe von circa 10 000 Substanzen festlegt, aber es können zeitlich befristete Ausnahmen gewährt werden; die dazu notwendigen (aber nicht genauer beschriebenen) Daten hat die Industrie beizubringen.“ Dann werde es für die Unternehmen noch schlimmer. „Denn ohne den gesetzlichen Rahmen des Ablaufes einer Autorisierung wird der analoge Vorgang vollends unvorhersehbar – böse Zungen würden ‚willkürlich‘ dazu sagen.“
Doch bevor wieder über die EU geschimpft werde, „sollte man bedenken, dass beide Vorgänge, Chromtrioxid und PFAS, als Vorschlag durch Deutschland eingebracht wurden“, betont Zimmer abschließend.