Vize-Aufsichtsrätin und Betriebsrätin Carmen Hettich-Günther (rechts) mit Rechtsanwältin Andreja Schneider-Dörr: Zuversichtlich vor Verhandlungsbeginn im Commercial Court in Stuttgart. Foto: Juergen Lueck

Die Homag Group will ihren Aufsichtsrat verkleinern. Künftig sollen dort keine Arbeitnehmervertreter mehr sitzen. Der Betriebsrat hatte dagegen juristische Schritte eingeleitet. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Was haben die gut 1800 Arbeitnehmer bei Homag noch zu sagen? Diese Frage soll der „Commercial Court“ des Landgerichts Stuttgart klären. Die Homag Group AG hatte angekündigt, den Aufsichtsrat zu verkleinern. Heißt: Die Arbeitnehmervertreter sollen rausfliegen.

 

Vor der Verhandlung lächeln beide Seiten hoffnungsfroh in die Kamera. Sie hoffen auf einen Sieg. Die Arbeitgeber sind mit Daniel Schmitt, Vorstandsvorsitzender der Homag Group AG, Elmar Wins-Seemann, Justiziar der Dürr AG, und Rechtsanwalt Karsten Heider erschienen.

Der Vorsitzende Richter Alexander Schumann zählt erst mal die unbestreitbaren Fakten auf. 2014 hatte Dürr die Homag Group übernommen und hat einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag für die Homag GmbH in Schopfloch. Die Homag Group AG ist eine Holding, die die Interessen der Aktionäre vertritt. Vorstandschef Schmitt: „67 Prozent gehören Dürr, 19 Prozent sind auf dem freien Markt. 14 Prozent bei den Stämmen der Eigentümerfamilie.“

Die juristische Kernfrage: Ist die Homag Group AG in Schopfloch als eigener Konzern zu verstehen? Dann wäre die Verkleinerung des Aufsichtsrats rechtswidrig.

Die Betriebsrats-Anwältin Andreja Schneider-Dörr argumentiert: Ja. Am Standort Schopfloch sei das ein Gemeinschaftsbetrieb. Es gebe dort eine Leitungsmacht der Homag AG und eine Konzernstruktur.

Die Arbeitgeberseite im Gericht (von links): Daniel Schmitt, Vorstandschef der Homag AG, Elmar Wins-Seemann, Justiziar von Dürr, und Rechtsanwalt Karsten Heider. Foto: Jürgen Lück

Das bestreitet die Arbeitgeberseite. Elmar Wins-Seemann, Dürr-Justiziar: „Die Homag Group AG ist eine Zwischenholding, die aus historischen Gründen besteht. Die führt kein operatives Geschäft aus. Die hat noch nicht einmal eine Assistenz.“ Arbeitgeber-Rechtsanwalt Karsten Heider: „Aufgrund der Beherrschungsverträge werden die wesentlichen Unternehmensentscheidungen der Homag Group bei der Dürr AG getroffen.“

Der Vorsitzende Richter Alexander Schumann: „Unstrittig ist, dass die Budgetentscheidungen der Homag von der Dürr AG getroffen werden. Wenn von da oben durchregiert wird, ist es wichtig, dass es da oben einen Aufsichtsrat gibt. Und nicht dazwischen.“

Regiert die Homag AG doch bei der Homag GmbH mit rein?

Die Arbeitnehmer-Anwältin Schneider-Dörr argumentiert, dass es fraglich sei, ob die Beschlüsse von oben von der Dürr AG bis nach unten immer einheitlich durchgeführt werden oder ob doch die Homag AG steuert. Dafür spreche auch, dass Vorstände der Homag AG auch in der Homag GmbH das Sagen haben.

Der Arbeitgeber-Rechtsanwalt Heider sagt: „Es gibt keine Führungsvereinbarung der Homag AG für die Group. Sie hat einen ganz anderen Zweck.“

Ist die Homag Group ein Gemeinschaftsbetrieb?

Dann geht es um die Frage, ob die Homag Group AG und die diversen GmbHs der Homag Group einen Gemeinschaftsbetrieb bilden. Bei 2000 Arbeitnehmern wäre dann ein Aufsichtsrat mit Arbeitnehmern nach dem Mitbestimmungsgesetz zwingend erforderlich.

Richter Schumann: „Das sehen wir nicht so. Dann müsste es mehrere Gesellschafter geben, bei der der eine ohne den anderen nicht kann. Die Homag AG hat nur drei Mitarbeiter. Ich habe nicht gelesen in den bisherigen Schriftsätzen, dass die eine gemeinsame Betriebsstruktur mit der Group in Schopfloch haben.“

Die Arbeitnehmer-Rechtsanwältin Schneider-Dörr: „Wir haben zwei Rechtsträger – die Group AG und die GmbH. Die können einen Gemeinschaftsbetrieb bilden.“

Arbeitgeber-Rechtsanwalt Heider: „Die Zwecke, die die AG und die GmbH in Schopfloch verfolgen, sind völlig verschieden. Die Homag AG in Schopfloch ist eine 100-Prozent-Tochter von Dürr.“

Die Anwältin des Betriebsrats hält dagegen: „Eine schriftliche Vereinbarung braucht es nicht, wenn klar ist, dass konkludent geführt wird.“

Plant die AG eine Verschmelzung innerhalb der Homag Group?

Die Arbeitnehmer-Anwältin weiter: „Mir ist mitgeteilt worden, dass es eine Umorganisation der Business-Units in Schopfloch geben soll. Als Vorbereitung der Verschmelzung der GmbHs innerhalb der Homag Group.“

Homag-AG Vorstandsvorsitzender Daniel Schmitt: „Dabei handelt es sich um eine Reorganisation der Führungsstrukturen weltweit. Das hat keinen Einfluss auf gesellschaftsrechtliche Strukturen.“

Und was ist mit der Verschmelzung der GmbHs innerhalb der Homag Group? Schmitt: „Diese Verschmelzung ist abgesagt.“ Dorothee Diehm, erste Bevollmächtigte der IG Metall Freudenstadt, sitzt im Zuschauerraum. Sie sagt: „Schön, dass wir das jetzt auch erfahren.“

Diese Richter im Commercial Court des Landgerichts Stuttgart entscheiden über den Aufsichtsrat bei der Homag AG. In der Mitte: der Vorsitzende Richter Alexander Schumann. Foto: Jürgen Lück

Weil es eine Güteverhandlung ist, fragt Richter Schumann, ob eine der beiden Seiten ein Vergleichsangebot macht. Dürr-Justiziar Elmar Wins-Seemann: „Wir haben zeitlichen Druck, um Themen bei Homag umzusetzen. Wir haben nichts in der Hand, was wir den Klägern anbieten können.“ Arbeitnehmer-Anwältin Schneider-Dörr: „Wir möchten eine Entscheidung. Wir sehen das sportlich – egal, was kommt.“

Dann berät sich die Kammer für zehn Minuten. Richter Alexander Schumann: „Wir tendieren dazu, dass der Antrag der Kläger keine Aussicht auf Erfolg hat. Beim Thema mit dem Gemeinschaftsbetrieb tun wir uns etwas schwer. Das hat uns bisher nicht überzeugt. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.“

Das schriftliche Urteil soll Ende November erfolgen und den Streitparteien zugeschickt werden.

Das sagen die Arbeitnehmer nach der Verhandlung

Betriebsrätin Carmen Hettich-Günther: „Es hat schon ein Geschmäckle. Nach der Dürr-Übernahme hat es den Aufsichtsrat mit uns zehn Jahre lang gegeben. Und kaum geht es um strittige Themen wie Personalabbau, sollen die Arbeitnehmervertreter raus aus dem Aufsichtsrat.“

Anwältin Schneider-Dörr: „Das ist zwar kein juristischer Fakt. Aber: Zehn Jahre lang nach der Dürr-Übernahme gab es den Aufsichtsrat mit Kapital und Arbeitnehmern. Daraus könnte man auch die gelebte Praxis eines Homag-Konzerns zwischen AG und der GmbH vor Ort schließen.“