Einbrecher wird sechs Jahre nach seiner Tat verurteilt. Foto: Andreas Gebert dpa/lhe

Berufungsverhandlung vor dem Landgericht: Gefängnisstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Unterkirnach - Sechs Jahre nachdem er zusammen mit zwei Komplizen zwei Mal in eine Schule und einmal in eine Werkstatt in Unterkirnach eingebrochen war, verurteilte das Amtsgericht Villingen einen 32-jährigen Mann vor fünf Monaten zu 19 Monaten Haft. Jetzt war die Berufungsverhandlung in Konstanz.

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte war nach den Taten aus Deutschland verschwunden und konnte erst im Herbst 2012 festgenommen werden. Nach einer Berufung hat das Landgericht Konstanz die Strafe jetzt zur Bewährung ausgesetzt.

Aus einer Schule teure Elektronikartikel gestohlen

Die Einbrecher hatten in den Jahren 2004 bis 2006 nachts aus einer Schule etliche teure Elektronikartikel gestohlen und nicht unerheblichen Sachschaden angerichtet. Außerdem hatten sie 250 Liter Dieselkraftstoff aus der Zapfsäule auf einem Werkstattgelände abgezapft. Obwohl der jetzt verurteilte Mann seine Beteiligung an den Taten vor dem Amtsgericht eingeräumt hatte, legte er vor dem Landgericht Konstanz Berufung gegen die Haftstrafe ein. Damit wollte er eine Aussetzung der 19 Monate zur Bewährung erreichen, weil nun noch drei "alte", ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen abgesessen werden müssen. Alles in allem wäre der 32-Jährige im günstigsten Fall auf drei Jahre Haft gekommen.

Wegen der besonderen Umstände gab das Landgericht ihm nun tatsächlich noch einmal für die 19 Monate eine Bewährungschance. Die Richter hielten es für durchaus denkbar, dass bereits die Verbüßung der alten Haftstrafen eine nachhaltige Wirkung auf ihn ausüben würde. Denn allein die kosten ihn, der bereits seit einem halben Jahr im Gefängnis sitzt, noch mindestens eineinhalb Jahre Haft.

Der Angeklagte, der zu den Tatzeiten im Raum Villingen lebte, war im Jahr 2006, noch bevor ein Prozesstermin feststand, in sein Heimatland geflohen. Im Herbst vorigen Jahres betrat er allerdings wieder deutschen Boden. Sein polnischer Arbeitgeber hatte ihn nach Waldshut auf Montage geschickt. Bis dorthin kam er jedoch nicht, weil er bereits in Stuttgart aufgrund eines alten Haftbefehls festgenommen wurde.

Mit Flucht in Heimat ein völlig neues Leben angefangen

Diesen hatte das Amtsgericht Villingen erlassen, nachdem er im Jahr 2006 nicht vor Gericht erschienen war. Vor der Berufungskammer in Konstanz versicherte er jetzt, dass für ihn mit seiner Flucht in die Heimat ein völlig neues Leben angefangen habe. Er habe dort einen festen Arbeitsplatz und eine Verlobte. Nach seiner Haftentlassung wolle er wieder nach Polen zurückkehren. Sein Arbeitgeber habe ihm versichert, ihn sofort wieder einzustellen.