Entlang der Kirnach entsteht das Gewerbegebiet Abendgrund.Foto: Schimakt Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Fünfte Änderung des Bebauungsplans "Abendgrund" / Über Stellungnahmen beraten

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am Dienstag wurde über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Abendgrund fünfte Änderung" beraten.

Unterkirnach. Laut planungsrechtlichen Festsetzungen sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig. Nicht möglich sind Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke und Einzelhandelsbetriebe.

Die Erschließungs- und Versiegelungsflächen sind gering zu halten, Flächen für Auto-Stellplätze müssen in wasserdurchlässiger Bauweise angelegt werden. Die in der südlichen Grünfläche vorhandenen Gehölze, Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen müssen laut Bebauungsplan dauerhaft erhalten werden.

Im Osten des Plangebiets soll eine Fläche für den Hochwasserschutz festgesetzt werden, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche in Überschwemmungsgebieten ist untersagt, also sind in diesem Bereich sämtliche Auffüllungen oder Abgrabungen nicht zulässig.

Zum Altstandort "Büromöbelfabrik Gutmann" dürfen Erdarbeiten im Bereich von Altlastenverdachtsflächen nur mit fachgutachterlicher Begleitung erledigt werden. Die gewerbliche Nutzung der Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans darf keine unzulässige Lärmeinwirkung in der Nachbarschaft des Planungsgebiets verursachen. Laut Forstamt sind keine forstlichen Belange berührt, da nicht in den Wald eingegriffen wird.

Die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg begrüßt aus Sicht der regionalen Wirtschaft ausdrücklich die Ausweisung des Gewerbegebiets Abendgrund. Wichtig sei die Verkehrsanbindung und Versorgung mit Stellflächen, die Aufteilung des Bauvorhabens in acht Parzellen plus einer Großfläche könne bei der Vermarktung des Gewerbestandorts Abendgrund ein Vorteil sein, meint die IHK. Laut Polizeidirektion Konstanz bestehen aus verkehrspolizeilicher Sicht keine Einwände gegen die Bebauungsplanänderung. Die Telekom erklärte, dass entsprechende Vorplanungen zum Ausbau von Glasfaserleitungen begonnen haben.