Wird die Polizei grundlose gerufen, muss der Verantwortliche mit einer Anzeige rechnen – dennoch geschieht es immer wieder. Foto: © Katja - stock.adobe.com

Falscher Notruf, echter Einsatz: Beim „Swatting“ werden absichtlich Einsätze der Polizei ausgelöst, die schwere Folgen haben. Davon bleibt auch der Nordschwarzwald nicht verschont.

Ein falscher Notruf genügt – und schon stehen zum Teil schwer bewaffnete Polizisten vor der Tür eines völlig ahnungslosen Bürgers. Im März dieses Jahres wurde die Wohnung eines 72-Jährigen in Friedrichshafen von der Polizei gestürmt. Vorher ging der gefälschte Notruf ein, dass dieser bedroht und gegen seinen Willen festgehalten würde.

 

Das Phänomen des „Swattings“ wird durch Meldungen wie diese immer bekannter. Auf Anfrage unserer Redaktion wollten wir vom Polizeipräsidium Pforzheim erfahren, ob dieser „Trend“ auch im Nordschwarzwald angekommen ist.

Was ist Swatting?

Bei Swatting handele es sich um eine Form des Cyber-Mobbings oder Belästigung, bei der gezielt die Polizei oder andere Rettungsdienste durch fingierte Notrufe alarmiert werden, teilt der Polizeisprecher mit.

Gegebenenfalls werden auch Spezialeinheiten zum vermeintlichen Einsatzort entsandt, deshalb leitet sich der Begriff Swatting von der US-amerikanischen Spezialeinheit SWAT ab.

Ziel ist es, die dortigen Bewohner zu belästigen oder gar zu bedrohen. Die Polizei erfahre meistens über „gespoofte“ Anrufe von der erfundenen Bedrohungslage, so der Sprecher.

Motivation für die Tat vielfältig

Das sogenannte „Spoofing“ (engl. to spoof – fälschen) meint dabei das Vortäuschen einer falschen Identität des Täters am Telefon. Ebenso werden auch E-Mails, Faxe oder Nachrichten in sozialen Medien genutzt, um falsche Informationen über ein Verbrechen oder eine Gefahrenlage zu verbreiten.

Die Motivation für die Tat sei laut Polizeipräsidium vielfältig: „Belästigung, Einschüchterung, Rache, Reichweite auf sozialen Medien, Geltungsbedürfnis etc.“

Laut Polizei wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Pforzheim zwischen Januar 2024 und dem 23. Juli 2025 insgesamt zehn Ereignisse registriert, bei denen Strafverfahren eröffnet wurden.

Prävention und Strafen

Die Polizei reagiere auf das neue Phänomen mit internen Recherchen und enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden. In Kooperation werden unter anderem Informationen zu Absendern, Telefonnummern, Mailadressen oder IP-Adressen gesammelt. Dadurch sollen die Täter möglichst schnell identifiziert und künftige Vorfälle verhindert werden.

Der Polizeisprecher des Pforzheimer Präsidiums macht deutlich, dass Swatting kein Kavaliersdelikt sei. Die Verantwortlichen müssen mit Anzeigen wegen Missbrauch des Notrufs (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), Vortäuschen einer Straftat (drei Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe) sowie weiterer Delikte rechnen. Darüber hinaus werde geprüft, ob der Tatverdächtige die Einsatzkosten zu tragen hat, die je nach Fall im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen.

Soziale Medien als Bühne

Nach kriminalistischer Erfahrung spielen für die Polizei auch die sozialen Medien eine Rolle. Es wurden in Livestreams oder bei Chats vermeintliche Straftaten, Gefahrenlagen oder Suizide angekündigt.

Diese Lage wird auch von der Betroffenenorganisation „Institut für Sicherheit und Datenanalyse im Streaming“ vernommen, die im Jahr 2024 bundesweit 93 Attacken mit Swatting auf Streamer und streamende Unternehmen erfasst haben. Die sei eine Steigerung von 36,8 Prozent zum Vorjahr, teilt die Pressesprecherin unserer Redaktion mit.

Vorfälle im Landkreis

Bundesweit ist es schwer, Fälle von Swatting zu erfassen, weshalb auch die polizeiliche Kriminalstatistik keine Auskunft für diesen speziellen Fall des Missbrauches des Notrufs gibt.