Zwei Jahre und acht Monate Haft, so lautet das Urteil gegen den 52-Jährigen, der in den vergangenen Jahren seine Nachbarschaft in der Altstadt tyrannisiert hat. Doch der Nachbarschaftsterror könnte früher zurückkehren.
Die Liste der Taten, die dem 52-Jährigen zur Last gelegt werden war lang. 230 Anklagepunkte, darunter allein 85 Fälle von Missbrauch des Notrufs und 51 Mal Beleidigung, aber auch wesentlich Gravierenderes wie Brandstiftung, Körperverletzung und Nötigung. Dazu kamen falsche Verdächtigungen, Nachstellungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Sein Verteidiger Rainer Gilot war im Plädoyer auf die untere Grenze des vorher festgelegten Strafrahmens gegangen, zwei Jahre und zwei Monate.
Sein Mandant sei psychisch krank, habe eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und paranoiden Elementen, sei laut dem psychiatrischen Gutachten empathielos, also nicht in der Lage, sich in seine Opfer hinein zu versetzen. Und er wolle, dass sich alles um ihn dreht.
So sieht es die Verteidigung Zudem sei er der Ansicht, die Justiz könne ihm nichts anhaben. Die Pflege der Mutter habe ihn sehr belastet, in dieser Zeit und nach ihrem Tod hätten die Taten sich verstärkt. Gilot stellte auch klar, dass manche Taten nicht geschehen wären, wenn die Justiz schneller gehandelt hätte. Dennoch habe er gegen Ende des Prozesses gut mitgearbeitet, seine Taten gestanden. „Vor wenigen Wochen war er noch nicht in der Lage, seine Fehler einzusehen.“ Nun sei er bereit, an sich zu arbeiten. Zu beachten sei auch, dass er bereits einmal auf Bewährung verurteilt wurde und danach fünf Jahre straffrei blieb.
Das sagt der Staatsanwalt
Hingegen sah der Staatsanwalt in seinem Plädoyer hohe kriminelle Energie bei dem 52-Jährigen. Das habe sich besonders brutal gezeigt, als er einen Jugendlichen völlig anlasslos krankenhausreif geprügelt habe und einer Mitarbeiterin des Veterinäramts mit dem Tod gedroht habe. Aber auch darin, dass er wiederholt auf Polizisten und Feuerwehrleute losgegangen war. Er forderte, dass der Mann für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis sollte.
Der 52-Jährige versprach schließlich, sich bessern zu wollen, man werde ihn im Gericht nicht mehr zu sehen bekommen. Auch habe er eine Arbeitsstelle in Aussicht, im IT-Bereich.
Verkürzte Haftzeit
Diesen Optimismus wollten seine Nachbarn nicht ganz teilen. Sie fürchten weiterhin, dass der Mann nach der Entlassung genauso weiter macht wie bisher.
Die vollen zwei Jahre und acht Monate wird der 52-Jährige jedoch nicht im Gefängnis verbringen. Von der bei der Urteilsverkündung festgesetzten Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten werden ihm zwei Monate abgezogen, weil das Verfahren so lange dauerte. Und weitere fünf Monate, die er schon in Untersuchungshaft sitzt. Außerdem hat er die Möglichkeit, nach der Hälfte der Strafe eine Haftprüfung zu verlangen. Und dann auf Bewährung freizukommen.
Nachbarn weiter in Sorge
Als der Vorsitzende Richter Thomas Geiger das deutlich machte, ging ein Raunen durch die Reihe der Zuschauer, in der einige der geplagten Nachbarn saßen. Sie fragen sich nun, ob man bereits in weniger als einem Jahr wieder mit angezündeten Mülltonnen, Beleidigungen, geschändeten Gräbern und unzähligen nächtlichen Blaulichteinsätzen rechnen muss.
Möglich ist das, doch der Richter machte dem 52-Jährigen unmissverständlich klar: Bei einer vorzeitigen Entlassung steht er unter Bewährung. Und landet, sollte er wieder straffällig werden, ganz schnell im Knast. Dort ist der 52-Jährige übrigens inzwischen in psychologischer Behandlung.