Der tragische Tod einer Siebenjährigen durch ein umstürzende Theke im Narrenheim Bergfelden hatte die Region erschüttert. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Rottweil und das Polizeipräsidium Konstanz geben die abschließenden Erkenntnisse am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt.
Darin heißt es, die Staatsanwaltschaft Rottweil habe die umfangreichen Ermittlungen in dem Todesermittlungsverfahren nach dem tragischen Unfall im Narrenheim in Sulz-Bergfelden nun abgeschlossen.
Der Hergang wird wie folgt geschildert: Am 28. Januar kam das siebenjährige Mädchen während eines Selbstverteidigungskurses im Dachgeschoss des Narrenheims ums Leben. An dem Kurs nahmen acht Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren teil.
Theke stand seit vielen Jahren
In dem Raum, in welchem der Kurs stattfand, befand sich seit vielen Jahren eine hölzerne, selbstgebaute Theke, die im Rahmen von Veranstaltungen regelmäßig als Theke beziehungsweise Bar genutzt wurde und im Übrigen als eine Art Raumteiler diente.
Während einer Trinkpause sprang das tödlich verletzte Kind an die Theke und hängte sich an die überstehende Deckplatte, wodurch die Theke kippte und auf das Kind stürzte.
Fremdverschulden kann nicht festgestellt werden
Nach den Ergebnissen der durchgeführten Ermittlungen, die auch eine sachverständige Untersuchung der Theke umfassten, konnte ein Fremdverschulden nicht festgestellt werden, so Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die Theke sei für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht per se ungeeignet gewesen. Probleme mit der Standfestigkeit der Theke, die für Außenstehende beim Herantreten einen massiven Eindruck machte, seien in all den Jahren der bisherigen Nutzung nicht bekannt geworden.
„Letztlich war der folgenschwere Unfall nicht vorhersehbar und vermag deshalb keine strafrechtliche Verantwortlichkeit potenziell verantwortlicher Personen nach sich zu ziehen“, so das abschließende Ergebnis.
Die Narrenzunft hatte nach dem tragischen Ereignis alle Veranstaltungen abgesagt.