Mit einer kuriosen Brandstiftung hatte es das Villinger Amtsgericht zu tun: Nach einer Promillefahrt zündete ein Mann das Auto an. Er muss ins Gefängnis – auch wegen anderer Delikte.
Es war ein mysteriöser Fall, der sich im Januar dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in der Villinger Straße in Schwenningen abspielte: Ein Wagen brannte lichterloh – mit eingeschalteten Lichtern und offener Fahrertüre. Schnell stand der Verdacht der Brandstiftung im Raum. Die Ermittlungsbehörden hielten sich jedoch lange Zeit aufgrund der laufenden Ermittlungen zurück.
Vor dem Amtsgericht Villingen musste sich nun der Brandstifter verantworten – und sein Handeln dürfte durchaus absoluten Seltenheitscharakter haben. So lief das Ganze ab: Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage erklärte, wurde der 35-Jährige an jenem Donnerstagabend – es war der 2. Januar – gegen 16.15 Uhr vor einer Polizeistreife angehalten.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Der Fahrer hatte nicht nur 1,43 Promille, sondern darüber hinaus gar keinen Führerschein. Die Beamten stellten das Auto, das in Besitz seiner Verlobten war, auf dem Parkplatz in der Villinger Straße ab, sackten den Autoschlüssel ein und brachten den Fahrer zunächst auf das Revier.
„Dort hat er sich aggressiv verhalten“, erklärt die Staatsanwältin. Gleichzeitig pöbelte er vor den Beamten herum: „Ich krieg’ das Auto auch mit dem Schraubenzieher auf!“ Gesagt, getan. Wie sich nach weiteren Ermittlungen herausstellte, ging der Mann direkt nach dem unfreiwilligen Besuch auf dem Revier zu dem Wagen, brach ihn auf, machte sich an den Zündkabeln zu schaffen und randalierte – ehe er den Mitsubishi mit brennbarer Flüssigkeit überschüttete und anzündete. Alles, während seine Verlobte im Getränkemarkt einkaufte.
Der Angeklagte und seine Verlobte flüchteten
Als der Wagen brannte, brachte sie – so heißt es vor Gericht – einige persönliche Dinge aus dem Auto in Sicherheit, ehe beide flüchteten. Seine vorherige Ankündigung gegenüber den Beamten sorgte dann für einen schnellen Tatverdacht gegen den 35-Jährigen.
Damit aber nicht genug: Vor dem Amtsgericht musste sich der gelernte Zerspanungsmechaniker auch wegen Einbruchs in eine Shell-Tankstelle in der Rottweiler Straße (er nahm 450 Waschmünzen und Tabak mit) und einem Diebstahl aus einer Garage (zwei Kettensägen für 500 Euro) verantworten. Beides im Oktober 2024. Warum er die Taten beging? Unklar. Ein guter Job sorgte eigentlich für ein geregeltes Einkommen.
Teilweise einschlägig vorbestraft
Der Mann trat vor Gericht reumütig („Es tut mir sehr leid, was ich gemacht habe, das war eine Dummheit“) und mit einem vollumfänglichen Geständnis auf – allerdings auch mit einem ordentlichen Päckchen: Er ist teilweise einschlägig vorbestraft, hatte in der Vergangenheit wegen seines Drogenkonsums Probleme und stand bei den Taten unter doppelter Bewährung.
Für die Staatsanwaltschaft war deshalb klar: Der Mann muss nun ins Gefängnis, forderte deshalb eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Verteidigung hielt dagegen – brachte insbesondere einen schweren Unfall des Angeklagten kurz nach der Brandstiftung ins Feld. Ein Sturz aus zehn Metern führte zu multiplen Verletzungen, wirke wie ein Trauma und sorge dafür, dass „er Sie nicht mehr bei Gericht belästigen wird“, erklärte der Verteidiger Rudolf Hirt in Richtung des Vorsitzenden Richters Christian Bäumler.
Ein Jahr und sechs Monate Freihheitsstrafe
Nach langer Beratung sah dieser gemeinsam mit den Schöffen aber angesichts der Delikte und des doppelten Bewährungsbruchs keine andere Möglichkeit, als den 35-Jährigen zu einer Haftstrafe zu verurteilen – ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung. „Als Justiz müssen wir auch noch einen Rest an Glaubwürdigkeit haben“, so Bäumler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.