Der Angeklagte hat als Patient in der Psychiatrie eine schwere Gewalttat begangen. Er ist zwar schuldunfähig – doch was soll jetzt mit ihm geschehen? Ein ungewöhnlicher Prozess endet in Tübingen.
Richter Armin Ernst gibt sich zum Prozessende ungewöhnlich offen und nachdenklich. Noch bevor er die eigentliche Urteilsbegründung erläutert, betont er, dass es ihm wichtig sei, allen Prozessbeteiligten sowie der Öffentlichkeit zu zeigen, „was einem Vorsitzenden durch den Kopf geht“. Und er fährt fort: „Man könnte sagen, das war ein einfaches Verfahren. Man muss sich da keine allzu große Gedanken machen.“ Doch dem sei nicht so, er habe mit seinen Schöffen lange und intensiv beraten.