Ist die Angeklagte unbemerkt über den Fuß des Mädchens gefahren? (Symbolfoto) Foto: Hezel

Fahrlässige Körperverletzung lautet der Vorwurf gegenüber der Angeklagten aus Schramberg-Sulgen, weswegen diese bereits in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dagegen hat die Angeklagte Berufung eingelegt, denn sie scheint sich sicher, unschuldig zu sein.

Als Zeuge im Berufungsprozess vor dem Landgericht Rottweil sagte der Polizeihauptmeister aus, bei dem die Anzeige gegen die Angeklagte aufgegeben wurde. Der 27-jährige schilderte, dass am 26. Oktober vergangenen Jahres eine Frau und ihre siebenjährige, auf Krücken gehende Tochter ihm mitgeteilt haben, dass der Tochter am Nachmittag auf einer Straße in Sulgen ein Auto über den Fuß gefahren sei.

 

Das Mädchen sei von der Schule nach Hause gelaufen, schilderte er die ihm gegenüber gegebene Aussage. Auf der linken Seite der Straße sei sie gelaufen, so habe es das Mädchen mitgeteilt, da diese nicht über einen Gehweg verfüge. Zweimal habe sie vor Überqueren der Straße zu ihrem Zuhause nach links und nach rechts gesehen. Doch als sie den rechten Fuß nach vorne bewegt habe, sei überraschend ein Auto angefahren – über den Fuß des Mädchens. Dieses habe ihre Nachbarin, die Angeklagte, als Fahrerin erkannt, die ungeachtet des Vorfalls weitergefahren sei. Die Mutter habe ebenfalls angegeben, den Unfall beobachtet zu haben. Ein Arzt habe eine Prellung des Fußes diagnostiziert und Krücken verschrieben.

Ermittlungen schwierig

Zu seinen Ermittlungen teilte der 27-Jährige mit, es sei immer schwierig, wenn eine Unfallaufnahme nicht direkt vor Ort möglich ist, sondern zeitlich versetzt stattfindet. So habe er zwar Lichtbilder vom Unfallort angefertigt, könne aber keine Aussage zu den konkreten Sichtverhältnissen zum Unfallzeitpunkt machen. Er habe aber feststellen können, dass es sich um eine schmale Straße handelt und man dazu tendiert, diese in der Mitte zu befahren.

Unfall nicht bemerkt?

Am Abend habe er die Angeklagte telefonisch kontaktiert, berichtete der Polizist weiter. Diese habe hysterisch reagiert und aufgebracht erklärt, sie habe weit und breit kein Kind gesehen und das Telefonat schließlich beendet.

Die Angeklagte wehrte sich auch vor Gericht ausdrücklich gegen die Behauptung, sie sei über den Fuß des Mädchens gefahren. Der Richter betonte mehrmals gegenüber der sichtlich und hörbar aufgebrachten, Angeklagten, dass ihr niemand vorwerfe, absichtlich über den Fuß des Mädchens gefahren zu sein. Es unterstelle ihr auch niemand, dass sie dies bemerkt habe. Die Aussage sei lediglich, dass sie es getan hat, was die Angeklagte vehement von sich wies.