Auch Tage nach dem schweren Verkehrsunfall beim Horber Flößersteg hallt das Ereignis nach. Die Polizei gibt nun weitere Erkenntnisse preis. Konnte der geflüchtete Autofahrer inzwischen ermittelt werden? Zudem wurde die Frage nach der Erkennbarkeit des Ampellichts bei Dunkelheit laut.
Horb - Zunächst ein Rückblick: Am Mittwochabend überquerten ein Mann und eine Frau gegen 17.20 Uhr auf Höhe des Flößerstegs die Dammstraße am Fußgängerüberweg. Beide waren zu Fuß unterwegs. Zeugen berichteten später, dass ein Fahrer einer Mercedes A-Klasse das Rotlicht der Ampel missachtete und mit seinem Wagen beide Fußgänger erfasste.
Zeugen versuchten, ihn aufzuhalten
Die Fußgängerin wurde durch den Zusammenprall auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Dort wurde sie abermals von einem gerade anfahrenden dunklen Kleinwagen erfasst. Es wird vermutet, dass es sich hierbei um einen Renault Twingo mit Freudenstädter Zulassung handelt.
Zeugen versuchten wiederum, jenen anzuhalten. Der Mann flüchtete dennoch in Richtung Ihlingen. Beide Fußgänger wurden so schwer verletzt, dass sie von den Rettungskräften in eine Klinik eingeliefert werden mussten. Trotz der sofort eingeleiteten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen gelang es bislang allerdings nicht, den dunklen Kleinwagen oder dessen Fahrer zu ermitteln.
Drogen oder Alkohol im Spiel?
Tage nach der Tat wirft das natürlich die Frage auf, ob sich der flüchtige Fahrer inzwischen gemeldet hat oder ob er gar ermittelt wurde.
"Die Ermittlungen zu dem noch unbekannten Fahrzeugführer dauern weiterhin an", teilt Pressesprecher Steffen Heidt vom Polizeipräsidium Pforzheim auf Nachfrage unserer Redaktion am Freitag mit. "Genauere Angaben können wir hierzu aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen." Das heißt also, dass man dem zweiten Unfallfahrer inzwischen noch nicht habhaft geworden ist. Es bleibt spannend, wie ein Krimi.
Und wie sieht es bei dem anderen aus? Waren bei dem Fahrer der A-Klasse, der als erster beide Fußgänger erwischte, Drogen oder Alkohol im Spiel? Heidt entgegnet: "Bei dem Fahrzeugführer ergaben sich keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum."
Frau mit Kind am Unfall beteiligt?
Auffällig war überdies ein verwaister Kinderwagen, der am Unfallabend, links neben der Fußgängerquerung, vor einem der Einsatzfahrzeuge der Polizei zu sehen war. Handelte es sich bei der schwer verletzten Frau am Ende um eine Mutter, die mit ihrem Kind zur Unzeit unterwegs war? Polizeisprecher Heidt gibt diesbezüglich jedoch Entwarnung: "Der Kinderwagen hat mit dem Unfallgeschehen nichts zu tun. Ein Kind war nicht beteiligt. Auch wurde der Kinderwagen durch keinen der Unfallbeteiligten mitgeführt."
Am Tag nach dem Unfall erreichte unsere Redaktion dann noch folgender Hinweis: Die Leuchtreklamen, unter anderem von Sparkasse und Activ-Arkaden, sollen abends, wenn es dunkel ist, die Erkennbarkeit von Rotphasen für heranfahrende Autofahrer erschweren, sodass man jene leicht übersehen könne, wenn man von Ihlingen komme.
Stadtverwaltung: Ampelsignale ausreichend erkennbar
Wie ist die Sichtweise der Stadt hierzu? "Seit Bestehen des Flößerstegs ist dieser Bereich kein Unfallschwerpunkt beziehungsweise es wurden an die Stadtverwaltung und den Straßenbaulastträger keine Beschwerden bezüglich der Erkennbarkeit der Lichtsignalanlagen vorgebracht", teilt Sprecherin Inge Weber auf Nachfrage mit. Die Erkennbarkeit der Lichtsignale sei sowohl tagsüber als auch nachts ausreichend gewährleistet. Somit: "Eine Ablenkung oder gar Blendung durch Leuchtwerbung ist aus unserer Sicht nicht gegeben", stellt Weber klar.
In den sozialen Medien kommentierte indes allerdings eine Nutzerin: "Man muss echt aufpassen. Wie oft erlebe ich, dass sie bei rot durchbrettern." Und weiter: "Gehört hart bestraft!"