Bei einem Unfall zwischen Bad Teinach und Oberkollwangen ist am frühen Samstagmorgen ein 19-jähriger Autofahrer schwer verletzt worden. Laut Polizei stand der junge Fahrer unter Alkoholeinwirkung.
Bad Teinach - Nach Stand der Ermittlungen der 19-Jährige gegen 3.20 Uhr mit seinem Audi aus Richtung Bad Teinach kommend in Fahrtrichtung Oberkollwangen auf der Landesstraße unterwegs. Er kam mit seinem Auto nach links von der Fahrbahn ab.
Der Audi überschlug sich und stürzte eine Böschung hinab. Dem jungen Mann gelang es, sich selbständig aus seinem Fahrzeug zu befreien und den Hang zur Straße hochzusteigen.
Der 19-Jährige wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. In der Atemluft des Audi-Fahrers konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der Führerschein des Mannes wurde durch die Polizei in Verwahrung genommen.
Der Sachschaden am Pkw wird mit 5000 Euro beziffert.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:
Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Fahrern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.