Google hat sich eine dominante Marktposition verschaffen. Foto: dpa/Brian Melley

Nach Ansicht der Richter beim EuGH hat der US-Konzern über Jahre seine Marktmacht zu Lasten anderer Unternehmen missbraucht.

Schwere Niederlage für Google vor Gericht. Der Internetgigant muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.

 

Suchergebnisse konkurrierender Dienste nach hinten gedrängt

Das Gerichtsverfahren lief über mehrere Jahre. Bereits 2017 verhängte die EU-Kommission im Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Der Vorwurf lautete, dass Google auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen ausschließlich weiter unten als blauer Link.

Die EU-Kommission kritisierte dieses Vorgehen, da die Internetnutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger anklickten als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Diese Ansicht wurde nun von den Richtern des EuGH bestätigt.

Der Europaparlamentarier Andreas Schwab, binnenmarktpolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, wertet das Urteil als einen „großen Erfolg der Kommission, aber auch als ein klares Signal für fairen Wettbewerb“. Der Fall von Google-Shopping zeige, dass sich das Unternehmen „auf rechtswidrige Weise einen unglaublichen Vorteil zu Lasten von Tausenden europäischen Unternehmen verschafft hat“, erklärte der CDU-Politiker, der maßgeblich an der Ausarbeitung der entsprechenden EU-Regelungen beteiligt war.

Richter: Google arbeitet mit Übernahmen und Manipulation

Das Urteil aus Luxemburg ist nicht das einzige Problem, mit dem Google im Moment zu kämpfen hat. In den USA muss sich die Alphabet-Tochter einer weiteren Klage stellen, die im Extremfall zur Zerschlagung des Konzerns führen könnte. Dabei geht es um das Geschäft mit Online-Anzeigen, der größten Einnahmequelle des Unternehmens. Der Vorwurf der Richter ist, dass Google versuche, den Werbemarkt zu dominieren. Das geschehe durch ein komplexes Geflecht aus Übernahmen oder auch die Manipulation von Auktionen für Internet-Werbung. Google weist die Vorwürfe zurück.

Schon einige Wochen zuvor hatte der Konzern in den USA im Rechtsstreit um die Internetsuche eine schwere Niederlage erlitten. Ein Bundesgericht in Washington sprach den Technologieriesen schuldig, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. US-Justizminister Merrick Garland bezeichnete das Urteil als „historischen Sieg für das amerikanische Volk“. Auch in Europa sieht sich der Internetgigant mehreren Klagen dieser Art ausgesetzt. Dort haben Medienunternehmen den Konzern wegen wettbewerbswidrigem Verhalten bei Online-Werbung auf Schadenersatz verklagt.