Der Gemeinderat hat den Startschuss für die Vergabe der Erschließungsleistungen im Baugebiet „Eschental“ gegeben. Jetzt steht ein unerprobtes Vergabeverfahren an.
Der Gemeinderat hat bei seiner Sitzung die Vergabe von Leistungen an einen Erschließungsträger beschlossen. Dabei geht es um die Festlegung von Vergabekriterien für die Wertung von zu erwartenden Angeboten. Außerdem soll ein Wertungsgremium gebildet werden.
Für die Vergabe dieser Leistungen hat der Gemeinderat einstimmig grünes Licht erteilt. „Ob die Gemeinde jedoch die Genehmigung für die ausgearbeiteten Kriterien erhält, steht auf einem anderen Stern“, sagte Bürgermeister Erik Weide. „Da dürfte es noch die ein oder andere Hürde geben“, fügte er hinzu. Aber ein erster Schritt sei getan und es gehe in die Ausschreibung.
Über die langwierige und langjährige Erstellung der Unterlagen gab Rechnungsamtsleiter Joachim Wagner einen kurzen Einblick. Er verwies auf ein erarbeitetes Papier mit knapp 300 Seiten. Zwei Vergabeberater waren über zwei Rechtsanwaltsbüros hinzugezogen worden. „Es war eine sehr intensive Arbeit mit den Büros“, fasste Wagner zusammen.
Auch die Firmen haben mit Vergaberichtlinien keine Erfahrung
Bauamtsleiter Markus Reinbold sagte: „Erst, wenn die Vergabematrix beschlossen ist, lässt sich mit der Ausschreibung beginnen.“ Bereits nach der Sitzung des Gemeinderats wurde diese in Auftrag gegeben. Spätestens im August 2026 rechnet Reinbold mit der Beendigung des Verfahrens. „Sofern sich auch Bewerber finden“, so Reinbold. Schließlich handle es sich beim Vergabeverfahren „Eschental“ um ein sehr großes und umfangreiches Bewerbungsverfahren.
Für diese neue Form der Vergabekritierien gebe es für die Erschließungsunternehmen bislang keine vergleichbaren Muster. Bis ins kleinste Detail sei die Erschließung des Baugebiets reglementiert. Noch jung aus dem Jahr 2023 sei diese Form der Vergaberichtlinie. Nicht nur die Gemeinde Friesenheim habe mit dieser Form der umfangreichen und bis ins letzte Detail notwendigen Vergaberichtlinien noch keine Erfahrung, sondern auch die damit zu beauftragenden Erschließungsfirmen. Nach bestem Wissen und Gewissen werde sich daran gesetzt. „Im Herbst 2026 werden wir wissen, was dabei rausgekommen ist“, so Reinbold.
2029 – wenn alles optimal läuft
Roland Herzog (CDU) fragte nach: „Wann wäre mit dem ersten Spatenstich zu rechnen?“ Sofern die Gemeinde Friesenheim einen rechtskräftigen Bebauungsplan hinbekomme, finde im Anschluss das Umlegungsverfahren statt und die Ausschreibung der Bauleistungen, erklärte Reinbold. Mit einem ersten Spatenstich wäre dann frühestens im Jahr 2029 zu rechnen. Eine Einschränkung brachte Reinbold dennoch vor: „Sofern alles optimal läuft – aber es läuft nie optimal.“
104 Bauplätze
Im Mai 2014 hat der Gemeinderat Friesenheim den Bebauungsplan „Eschental II“ mit einem Geltungsbereich von 6,3 Hektar beschlossen. Die Nettobaufläche liegt bei knapp vier Hektar. In einer ersten Rechnung waren 104 Bauplätze mit maximal 212 Wohneinheiten vorgesehen. Aktuell teilt sich die Fläche in 74 Flurstücke auf. Die aktive Liegenschaftspolitik der Gemeinde Friesenheim setzt voraus, dass sich alle Grundstücke zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde Friesenheim befinden müssen. Nur so ließe sich ein Baugebiet komplett entwickeln. Kleine Bereiche werden herausgenommen und dem Grünzug zugerechnet. Am 28. Juni 2022 war Eigentümerversammlung in der Sternenberghalle. Bis spätestens 28. Dezember 2022 mussten alle einen Mitwirkungsbogen ausgefüllt haben. Im April 2023 hat der Gemeinderat grünes Licht für die Entwicklung des Umlegungsverfahrens und Ausschreibung der Erschließungsträger gegeben. Die Ausschreibung beginnt jetzt im Dezember 2025.