Die komplizierte unechte Teilortswahl bei der Wahl der Gemeinderäte soll auch in Tennenbronn abgeschafft werden.
Mit der großen Mehrheit von sieben Stimmen von CDU, BDU und Ortsvorsteher gegen drei Stimmen der Freien Liste soll die unechte Teilortswahl „zur nächsten Kommunalwahl“ abgeschafft werden. Einstimmig wurde beschlossen, von der Einführung von Ortschaftsräten für die Talstadt und für Sulgen abzusehen.
Vor der Abstimmung hatte Christian Birkle vom Fachbereich Zentrale Verwaltung in einem Sachvortrag die Vor- und Nachteile der unechten Teilortswahl vorgestellt. Durch Ausgleichssitze sei der Gemeinderat der Stadt auf 31 Mitglieder ausgewachsen, während die Hauptsatzung 25 Ratsmitglieder vorsehe.
Bei der unechten Teilortswahl kandidieren die Kandidaten in verschiedenen Teilorten. Dabei werden die Vertreter des Ortes von der gesamten Gemeinde gewählt. Damit werde eine festgelegte Anzahl von Vertretern eines Ortsteils sicher bestimmt, in Tennenbronn sind es vier.
Die unechte Teilortswahl führe durch die Komplexität zu Fehlern bei der Stimmabgabe. Bei der vergangenen Kommunalwahl waren 25 Prozent der Stimmen nicht gültig, weil Fehler bei der Anzahl der Stimmabgabe für Kandidaten aufgetreten waren.
Hohe Fehlerquelle
Für Patrick Fleig war deshalb „der Bürgerwille nicht abgebildet“ und er forderte die Abschaffung der unechten Teilortswahl. Der Gemeinderat sollte auf die untere Grenze verkleinert werden. Auch Monika Kaltenbacher sah die Fehlerquelle mit 25 Prozent verlorener Stimmen zu groß und sprach sich ebenfalls für die Abschaffung der unechten Teilortswahl aus. Dagegen sprach Oskar Rapp, weil der Stadtteil Tennenbronn an Einfluss verliere.
Anderes Verfahren
Bisher gebe es sicher vier gewählte Vertreter, argumentierte auch Wolfgang Haberstroh für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl. Bei der Abschaffung könnten diese vier Stimmen für den Ortsteil verloren gehen.
Als sachkundiger Bürger erklärte Jürgen Kaupp aus Waldmössingen, dass auch künftig ein Wähler alle seine zwölf Stimmen für Tennenbronn abgeben könne, nämlich jeweils drei Stimmen für die vier Kandidaten aus dem Stadtteil. Auf der Wahlliste erscheinen die Namen der Kandidaten mit ihrem Wohnort und könnten deshalb auf den Stadtteil zugeordnet werden.