Im Verwaltungsausschuss wurde deutlich, dass Schramberg zunächst keine Vorreiterrolle bei der Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke übernehmen möchte.
Gleich zweimal war im Verwaltungsausschuss die Grundsteuer ein Thema. Zunächst standen „erste Überlegungen“ zur Einführung einer Grundsteuer C auf der Tagesordnung. Das Ziel dieser neuen Grundsteuerart ist, mittels gezielter finanzieller Mehrbelastungen leerstehender, baureifer Grundstücke im Innenbereich einen zusätzlichen Anreiz zu deren Bebauung zu schaffen.
Im Verwaltungsausschuss stellte Tina Hacker, unterstützt von Veronika Schneider, die Überlegungen der Stadtverwaltung dazu vor.
Vor- und Nachteile
Für einer Grundsteuer C sprächen unter anderem: Stärkung der Innenentwicklung, die Reduzierung des Flächenverbrauchs, die Optimierung des Ortsbildes und zusätzliche Einnahmen für den Stadthaushalt.
Dagegen sprächen: Zeitintensive Vorarbeit, hoher bürokratischer Aufwand, nur überschaubare Mehreinnahmen, ungeklärte Verfassungsmäßigkeit, Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und unverschuldete Belastungen.
In der Kürze der Zeit ließen sich kaum Aussagen über die Wirkung der Grundsteuer C treffen. „Als Konsens kann jedoch festgestellt werden, dass sie als gute Idee hinsichtlich einer aktiven kommunalen Steuerung des Wohnungsmarktes angesehen werden kann, der hohe bürokratische Aufwand jedoch eine große Hürde darstellt“, fasste Hacker zusammen.
Die Frage, ob die Stadt Schramberg der Einführung einer Grundsteuer C näher treten möchte oder nicht, solle im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission erörtert und dann den kommunalen Entscheidungsgremien vorgelegt werden.
In der Aussprache betonte Thomas Brantner (CDU), das sei ein „höchst politisches Thema“, das man nicht nur in der Haushaltsstrukturkommission diskutieren könne.
Er sehe es kritisch, dass man bei viel Aufwand nur wenig Ertrag bekomme, zudem man die Steuerung der Bebauung mit der Grundsteuerreform schon erreicht habe. Und mit Blick auf alteingesessene Familien, die ein Grundstück zur späteren Bebauung für ihre Kinder vorhielten, klinge das für ihn schon ein wenig „als Enteignung“.
Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr erklärte, natürlich werde man das Thema öffentlich diskutieren und in der nächsten Phase mit konkreten Beispielen kommen: „Heute ist das ein erster Aufschlag dazu.“
Jürgen Reuter (Aktive Bürger) wies auf mögliche Prozessrisiken hin und riet zum Abwarten, was passiert: „Sonst wären wir der Vorreiter für andere“.
Udo Neudeck (Freie/Neue Liste) lobte den „Supervortrag“ und meinte ebenfalls: „Wir müssen nicht gleich vorne bei den ersten mitmachen.“ Zur Innenbereichsverdichtung merkte er noch an, dass doch auch unbebaute Grünflächen positiv zum Mikroklima beitrügen.
Einstimmig folgte danach der Verwaltungsausschuss dem Beschlussvorschlag, die Einführung einer Grundsteuer C in der Haushaltsstrukturkommission zu erörtern und danach den Gremien vorzulegen.
Unter Bekanntgaben kam das Thema Grundsteuer erneut zur Sprache. Kämmerer Klemens Walter berichtete übe die aktuellen Einnahmen nach der Grundsteuerreform.
Stabile Grundsteuer
Bei der (agrarischen) Grundsteuer A habe man mit 93 500 Euro geplant und 93 131 Euro eingenommen. Bei der (baulichen) Grundsteuer B habe man mit 3 400 000 Euro geplant und 3 329 434 Euro eingenommen, beides ohne Nachveranlagungen. Schramberg habe also die Reform nicht für Mehreinnahmen genutzt, entsprechende Vorwürfe aus der Bevölkerung seien falsch. Bei den Buchungen für das laufende Jahr 2025 ergebe sich ohne Nachveranlagungen aus Vorjahren die gleiche Tendenz.
Mirko Witkowski meinte dagegen, er habe aber von vielen gehört, dass sie höhere Grundsteuer zahlen müssen.
Barbara Kunst (CDU) erläuterte: Das Haus werde nicht mehr bewertet, nur das Grundstück. Große Grundstücke und Einfamilienhäuser würden in der Regel teurer, Mehrfamilien- und Mietshäuser auf kleinen Grundstücken günstiger.