Steuerhinterziehung und Schleuserkriminalität wird den Beschuldigten vorgeworfen, die unter anderem in Calw chinesische Frauen als Prostituierte beschäftigt haben sollen. Das rief die Bundespolizei auf den Plan. „Käufliche Liebe“ wäre in der Hesse-Stadt aber auch unabhängig davon illegal – aufgrund einer fast 50 Jahre alten Verordnung.
Im gesamten Landkreis Calw gibt es keine Prostitution. Zumindest nicht offiziell – denn das wäre grundsätzlich nicht erlaubt.
Dass hinter verschlossenen Türen mindestens in Calw dennoch Prostituierte arbeiteten, davon gehen Bundespolizei und Staatsanwaltschaft aus, die am Donnerstag im Rahmen einer bundesweiten Razzia auch ein Gebäude in der Hesse-Stadt durchsuchten.
Einwohnerzahl ist entscheidend
Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten lauten unter anderem Steuerhinterziehung und Schleuserkriminalität. Doch Prostitution in Calw ist auch unabhängig von diesem Fall und diesen Vorwürfen nicht gestattet.
Grundlage des Verbots stellt Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch dar. Darin ist geregelt, dass eine Landesregierung Prostitution für das ganze Gebiet einer Gemeinde mit bis zu 50 000 Einwohnern untersagen kann. Unabhängig von der Zahl der Einwohner dürfen darüber hinaus öffentliche Orte gewissermaßen als Verbotszonen ausgewiesen werden. Auch eine Beschränkung auf bestimmte Tageszeiten ist möglich.
Die baden-württembergische Landesregierung nutzte diese Option – und erließ am 3. März 1976 eine Verordnung über das Verbot der Prostitution. „Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes“, so heißt es darin, darf in Städten und Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern grundsätzlich niemand der Prostitution nachgehen.
Auch in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern kann in Baden-Württemberg auf Antrag der Gemeinde Prostitution überall oder zumindest in bestimmten Bereichen durch das Regierungspräsidium untersagt werden (sogenannte Sperrbezirke).
In Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern darf Prostitution hingegen nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden.