Am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg ist auch die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene angesiedelt. Foto: Alexander Blessing

Am Freiburger Institut für Rechtsmedizin können Opfer von Gewalt unabhängig von einer Anzeige oder einem Verfahren untersucht werden.

Opfer von häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Missbrauch haben die Möglichkeit, sich auch unabhängig von einem Verfahren oder einer Strafanzeige untersuchen zu lassen. Dafür gibt es in Freiburg seit 2021 die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene (USG). Diese ist am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik angesiedelt.

 

Ziel dieser Einrichtung ist es, die Personen zu untersuchen und die Spuren der Gewalt zu dokumentieren. „Diese Dokumentation kann dann in einem späteren Verfahren verwendet werden“, erklärt Oberärztin und Laborleiterin Ulrike Schmidt. Aber, bis die Menschen zu ihnen kommen, sei es oft ein weiter Weg. „Die Hemmschwelle bei häuslicher Gewalt zu handeln, ist oft sehr hoch, weil mehr dahinter steckt“, sagt Schmidt. Oft gehe es da auch um Sorgerechtsfragen und andere Ängste.

Angebot ist für alle Betroffenen kostenfrei

Umso wichtiger sei es aber, dass es dieses niedrigschwellige Angebot der USG gebe. Das Angebot soll Betroffenen eine objektive Sicherung von Verletzungsspuren bieten, ohne dass zuvor die Polizei oder andere Behörden eingeschaltet werden müssen. Diese Dokumentation von Verletzungen ist für die Betroffenen kostenfrei.

Schmidt ergänzt jedoch:„Wir sind keine Stelle des ersten Zugriffs.“ Dieser passiere in der Notaufnahme, der Frauenklinik oder anderen Beratungsstellen wie beispielsweise Frauenhorizonte. Dennoch sei es wichtig, „dass die Menschen wissen, dass es uns gibt und, dass sie zu uns kommen können“.

Ergebnisse werden nur dokumentiert – nicht bewertet

311 Untersuchungen im Zusammenhang mit Gewalttaten gab es am Freiburger Institut im vergangenen Jahr. Davon waren 95 unabhängig und nicht in ein Verfahren eingebettet. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden von den Rechtsmedizinern lediglich dokumentiert, aber nicht bewertet. „Um eine Bewertung der Verletzungen vorzunehmen, müssen wir den Gesamtkontext kennen und benötigen weitere Informationen“, so die Rechtsmedizinerin Schmidt. Jedoch könne man, wenn die Verletzungen dokumentiert sind, auch später noch darauf zugreifen und sie können dann in einem Verfahren als Beweismittel hinzugezogen werden.

Die Uniklinik will nun das Netzwerk ausbauen und vor allem das Wissen, dass die Experten der Rechtsmedizin haben, zur Verfügung stellen. Bisher seien die Fälle, bei denen es verfahrensunabhängige Untersuchungen gibt, zumeist aus dem Freiburger Stadtgebiet, so Schmidt. „Ein großes Hemmnis zu uns zu kommen, ist die Entfernung“, erklärt Schmidt. Dafür soll es eine stärkere Vernetzung mit den Krankenhäusern in Lörrach, Waldshut, Offenburg oder dem Schwarzwald-Baar-Klinikum geben.

Digitalisierung zur Vernetzung nutzen

Wie genau diese aussehen kann, darüber sei man gerade im Austausch. Möglich ist, dass im Zuge der laufenden Digitalisierung der Kliniken die Stellen miteinander vernetzt werden, doch auch dort gebe es Grenzen. „Nicht alles kann über Telemedizin analysiert werden“, informiert die Leiterin der Untersuchungsstelle. Aber dies könne eine gute Ergänzung zum bestehenden Angebot sein.

Und nicht immer ist eine Untersuchung am USG notwendig. „Auch eine medizinische Dokumentation, etwa in der Notaufnahme oder von einem Arzt, ist ausreichend und kann als Beweismittel dienen“, erklärt Schmidt.