Für die Fasnetsumzüge in der Region könnte es eng werden. Zumindest prescht Dietingen mit einer aufsehenerregenden Entscheidung vor. Foto: Bauer/© Marco2811 – stock.adobe.com: Montage: Holweger

Die Nachricht ist für Vereine eine Hiobsbotschaft: Die Feuerwehr steht nicht mehr für verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verfügung. Die Folgen für die Fasnet sind verheerend. Die Entscheidung, die jetzt in Dietingen für mächtig Wirbel sorgt, betrifft auch andere Gemeinden.

Kreis Rottweil - Die heiße Phase der Fasnet klopft bereits an die Tür, doch nun droht richtig Ärger. Ausschlaggebend dafür ist eine Entscheidung in der Gemeinde Dietingen. Bürgermeister Frank Scholz hatte unter anderem die Vereine darüber informiert, dass die Feuerwehr künftig nicht mehr für verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verfügung steht.

 

Bürgermeister muss persönlich haften

In der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte er als Begründung erklärt: Gesetzlich seien die Maßnahmen gar nicht vorgesehen. Sollte bei einem dieser Einsätze etwas passieren, hafte in erster Instanz der Bürgermeister persönlich als Hauptamtsleiter. Im nächsten Schritt müsse sich dann der Feuerwehrkommandant für den Vorfall verantworten.

Die Folgen dieser Entscheidung sind enorm. Nicht nur Vereine, auch die Kirchen sind bei Festen und an Feiertagen meist auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen. Verlangt das Landratsamt bei Straßenzügen doch im Normalfall entsprechende Absperrungen. Vor allem für die hiesigen Zünfte, die eifrig in der Planung für die Fastnetsumzüge stecken, ist es eine Hiobsbotschaft.

"Aus Mücke einen Elefanten"

"Prinzipiell finde ich das unmöglich. Ich sag ja nicht, dass der Bürgermeister das machen soll, aber ich sehe da schon ein großes Problem für Vereine wie uns Zünfte", erklärt Adrian Ohnmacht, Vorsitzender der Dietinger Narrenzunft, auf Nachfrage unserer Redaktion.

Auch wenn Ohnmacht durchaus Verständnis für die Argumente des Bürgermeisters zeigt, äußert er auch zugleich Kritik: "Was soll bei so einem Einsatz denn groß passieren? 80 Prozent der befreundeten Zünfte machen das noch mit der Feuerwehr. Ich glaube die Verwaltung will sich da einfach drücken. Sie machen aus einer Mücke einen Elefanten."

Das Problem bei den Fasnetsumzügen ist, dass die meisten Zünfte natürlich auch die Hauptstraßen benutzen. Dafür verlangt das Landratsamt jedoch normalerweise Absperrungen beziehungsweise Ordner. "Froh bin ich darüber nicht. Mir sind da jedoch die Hände gebunden, weil das Sache der Politik ist. Die Vereine haben jetzt aber natürlich ein Problem", erklärt Dietingens Kommandant Dominik Weißer auf Nachfrage. Er selbst empfiehlt den Zünften, auch wenn es flapsig klingen mag, die Umzugsstrecken zu ändern, sodass die Hauptstraßen nicht mehr abgesperrt werden müssen.

Aus Feuerwehr-Kreisen hagelt es Kritik

Aus Feuerwehrkreisen hagelt es jedenfalls Kritik. Durch die Entscheidung sei eine normale Straßenfasnet fast unmöglich. Wortwörtlich heißt es: "Das ist ein Witz."

Adrian Ohnmacht sieht den Umzug für den Fasnetsmontag zwar nicht gefährdet, da die Routenführung dabei nicht die Hauptstraße miteinbezieht. Anders sehe es hingegen beim G4-Umzug am 10. Februar aus. "Wir nutzen bei diesem Umzug die Hauptstraße und das Landratsamt fordert eine Absicherung. Wir müssen dann auf Privatpersonen zurückgreifen." Sollte ein Security-Unternehmen nötig werden, kämen finanzielle Herausforderungen dazu.

Wieso erst jetzt?

Ohmacht kann es nicht nachvollziehen, wie von Seiten der Politik nach weniger Bürokratie bei Vereinen gerufen wird, aber dann solche Gesetze Anwendung finden. Zumal sei, wie der Zunft-Chef erklärt, das Gesetz schon älter. Da stellt sich natürlich die Frage, wieso das Gesetz genau jetzt aufgerollt wird? Bürgermeister Scholz hatte hierzu erklärt: "Das Gesetz können wir nicht in unserer Gemeinde ändern. Vielleicht ist das anderen Bürgermeistern einfach nicht so bewusst."

Dornhans Bürgermeister widerspricht

In der ganzen Debatte kommt zur Sprache, dass der Gemeindetag für das "Gesetz" mitverantwortlich sei. Dornhans Bürgermeister Markus Huber, der für den Landkreis Rottweil im Gemeindetag sitzt, widerspricht auf Nachfrage: "Der Gemeindetag ist eine Dachorganisation und ist in keiner Weise befugt, gesetzliche Regelungen zu erlassen. Er hat lediglich auf die Rechtslage hingewiesen."

Demnach sei es der Feuerwehr nicht gestattet, straßenrechtliche Anordnungen zu treffen. Dies obliege dem Polizeivollzugsdienst, der Straßenverkehrsbehörde und dem Ordnungsamt. Die Feuerwehrangehörigen könnten zwar bei der Umsetzung von Verkehrsregelungen einbezogen werden, seien dann jedoch nicht in ihrer eigentlichen Funktion als Feuerwehrangehörige tätig. Dies gehöre nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr, sondern könne "von jeder anderen Personengruppe als Ordner ebenfalls durchgeführt werden", erklärt Huber weiter.

Versicherung obliegt Vereinen

Die Einbeziehung der Feuerwehrkräfte sei also durchaus möglich. Jedoch obliege die Versicherung dann nicht den Kommunen, sondern wie bei anderen Ordnern dem jeweiligen Verein.

Auf Nachfrage bestätigt auch das Landratsamt, dass die Absperrungen bei Fasnetsumzügen nicht zu den Aufgaben der Wehr gehören, denn sie seien keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Sinne des Feuerwehrgesetzes.

Laetsch ist zurückhaltend

Wir fragen auch bei Kreisbrandmeister Nicos Laetsch an, was er davon hält. Er ist schlecht erreichbar, die Pressestelle des Landratsamts erklärt am Abend, der Kreisbrandmeister habe "keine persönliche Haltung zu dem Thema". Es sei ein durchaus üblicher Vorgang, dass Gemeinden ihren Feuerwehren zusätzliche Aufgaben übertragen.

Während in Dietingen der Streit nun bereits entfacht ist, könnte die Welle auch auf andere Gemeinde hereinbrechen. Davon weiß zumindest Kommandant Weißer: "Es werden auch andere Bürgermeister nachziehen. In Oberndorf ist das zum Beispiel auch schon im Gespräch."