Wer sein altes Auto einfach irgendwo abstellt, kann dadurch Ärger mit dem Gesetz bekommen. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Wegen eines abgestellten Autos musste ein 52-Jähriger aus Deißlingen sich am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit Abfällen wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor.

Deißlingen - Der Deißlinger habe auf seinem Privatgrundstück einen Pkw abgestellt, der augenscheinlich nur noch Schrottwert besaß. Das Auto sei bei einer Kontrolle der Polizei aufgefallen, worauf hin der nun Angeklagte kontaktiert wurde.

Straftat nicht bewusst

"Ich bin etwas aufgeregt", so der Angeklagte, der erklärte, dass er zuvor kaum in Berührung mit der Justiz gekommen und seither auch noch nicht strafrechtlich auffällig gewesen sei. Es habe ihn überrascht, als die Polizei wegen des Autos da stand. "Ich war mir dieser Strafe nicht bewusst", räumt er ein.

Das Fahrzeug hätte er dort stehen gehabt, da er vorhatte das Auto wieder zu richten oder eventuell auch Ersatzteile daraus zu entnehmen, so der 52-Jährige. Er habe auch, seinen eigenen Angaben zufolge, immer wieder bei eigenen Kontrollgängen das Auto unter die Lupe genommen und darauf geachtet, dass keine Flüssigkeiten auslaufen.

Ölfleck festgestellt

Ihm selbst liege die Umwelt auch sehr am Herzen, so würde er häufig das Fahrrad nehmen und entsorge auch sonst seinen Abfall ordnungsgemäß, gab er an.

Laut Anklageschrift befanden sich in dem Fahrzeug noch etliche Betriebsflüssigkeiten und es kam zur Verunreinigung des Bodens, da ein Ölfleck festgestellt werden konnte. Da er keine Aufforderung der Polizei erhalten habe das Auto zu entfernen, so die Schilderung des Angeklagten, stand dieses beim zweiten Kontrollgang der Beamten immer noch an Ort und Stelle. "Ich wollte keine Beweismittel vernichten", begründete dies der Angeklagte. Deshalb habe er das Auto erst einmal stehen gelassen.

Überfordert mit der Situation habe er dann die Hilfe seines Verteidigers in Anspruch genommen, der ihn sofort dazu aufforderte das Fahrzeug regelgerecht zu entsorgen.

Angemessene Geldstrafe

"Ich kann es nicht verstehen", sagt der Angeklagte sichtlich aufgelöst. Und auch die Richterin bestätigt, dass sie sehen würde, dass die Situation dem 52-Jährigem sehr nahe gehe. "Dieses Gesetz kennen viele nicht", sagte sie, und dennoch schütze Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe. Die Verantwortlichen konnten sich schnell, auf Vorschlag des Verteidigers, auf eine Geldstrafe angemessen des Einkommens einigen.

Der Angeklagte muss nun eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1 500 Euro bezahlen, welche er an eine Umweltschutzorganisation zu entrichten habe. "Ich möchte nur noch diese Belastung loswerden", antwortet der 52-jährige Mann auf die Frage, ob ihm drei Raten zur Zahlung reichen würden. Er ist sich sicher, den Betrag in einem zahlen zu wollen, um mit diesem Thema schnellstmöglich abschließen zu können.