Asbestfasern können in der Lunge zu Reizungen und Vernarbungen bis hin zu Krebserkrankungen führen. Foto: Landratsamt Rottweil

Im Waldgebiet Steigwald zwischen Vöhringen-Wittershausen und Brittheim wurden illegal Asbestplatten abgeladen. Das Umweltschutzamt des Landkreises Rottweil sucht Zeugen, die Hinweise über den Vorgang geben können.

Diese Platten stammen vermutlich aus einer Sanierung, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Das Umweltschutzamt sucht nun Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können.

Denn die illegale Handlung stelle nicht nur eine strafbare Umweltverschmutzung dar, sondern gefährde darüber hinaus auch die Gesundheit der Bürger.

Seit 1993 ist Asbest verboten

Mit Asbest ist nicht zu spaßen – schließlich ist er als gefährlicher, krebserregender Abfall eingestuft. Wenn asbesthaltige Produkte unsachgemäß behandelt werden, können Asbestfasern freigesetzt werden. Diese Fasern sind sehr fein und können unbemerkt eingeatmet werden.

In der Lunge können sie zu Reizungen und Vernarbungen bis hin zu Krebserkrankungen führen. Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest und asbesthaltige Produkte herzustellen, in den Verkehr zu bringen und zu verwenden.

Fachfirmen entsorgen das Material

Wer ein Haus renoviert, das nach diesem Zeitpunkt gebaut wurde, dürfte folglich kein Thema mit asbesthaltigen Baumaterialien haben.

Bei Gebäuden älterer Bauart könne hingegen nie ausgeschlossen werden, dass Asbest als Baumaterial eingesetzt worden ist.

Bei solchen Renovierungen empfiehlt das Landratsamt deshalb, eine Fachfirma zu beauftragen anstatt die Asbestzementplatten in Eigenregie zu demontieren.

Besonderer Platz in Deponie

Denn die Fachleute arbeiten unter entsprechenden Schutzvorkehrungen und übernehmen abschließend auch die Entsorgung des Materials. Im Landkreis müssen Asbestzementplatten auf der Deponie Talheim-Tuningen entsorgt werden. Angeliefert werden sie dort in geeigneten, für Asbest zugelassenen Säcken, sogenannten Bigbags.

Auf der Deponie werden die Platten in definierten Bereichen abgelagert und mit geeignetem Material überdeckt. Kleinere Mengen an Asbestzementplatten können in Bigbags auch bei der Firma Alba abgegeben werden.

Falsche Entsorgung ist Straftat

Asbesthaltige Materialien müssen immer separat entsorgt werden. Es ist nicht zulässig, sie unter „normalen“ Bauschutt zu mischen. Denn bei der Aufbereitung von solch vermischtem Bauschutt bestände bei der Aufbereitung die Gefahr, dass die gesundheitsschädlichen Asbestfasern frei werden und sich verbreiten.

Der falsche Abbau, Umgang und auch die falsche Entsorgung von Asbest ist eine Straftat. Der Strafumfang reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Zeugen gesucht

Deshalb bittet das Umweltschutzamt dringend um Mithilfe, wenn es darum geht, die Verursacher von illegaler Entsorgung zu identifizieren. Jeder Hinweis kann wertvoll sein.

Im Fall der aktuellen illegalen Müllentsorgung sucht das Umweltschutzamt des Landkreises Rottweil dringend Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Informationen können per E-Mail an umweltschutzamt@landkreis-rottweil.de gesendet werden.