Auf ein neues Haus muss in Baden-Württemberg demnächst eine Fotovoltaikanlage. Foto: Bürkle und Schöck

Der Landtag hat das Klimaschutzgesetz geändert und die Ziele höher gesteckt. Die Solarpflicht für baden-württembergische Häuslebauer kommt am 1. Mai 2022

Stuttgart - Baden-Württemberg sagt der Klimaerwärmung den Kampf an. Zusammen mit der oppositionellen SPD haben die Regierungsfraktionen Grüne und CDU die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Das grundlegende Ziel ist, dass der Südwesten bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll. Für die Landesverwaltung haben Grüne und CDU die Latte in einem Entschließungsantrag höher gelegt. Sie soll schon bis 2030 klimaneutral sein. Alle geeigneten landeseigenen Gebäude von der Hochschule bis zum Polizeirevier sollen mit Fotovoltaik ausgestatten werden. Die Kosten dafür werden sich Schätzungen zufolge auf hohe Millionenbeträge belaufen.