Manchmal ist die Vorfreude größer als nach dem Entpacken der Geschenke, die unterm Baum liegen. Foto: dpa

Alle Jahre wieder liegen Geschenke unterm Weihnachtsbaum, mit denen man nichts anfangen kann. Wir erklären, was man beim Umtausch beachten muss - und welche Händler die Geschenke heimlich umtauschen.

Stuttgart - Das Geschenkpapier knistert verheißungsvoll. Die Spannung steigt, während man das Stoffband öffnet. Wir kennen das, es ist die klassische Auspacksituation in deutschen Wohnzimmern an Heiligabend. Blöd nur, wenn dann nicht die neue „Walking Dead“-Staffel zum Vorschein kommt, sondern Oma sich für die Helene-Fischer-DVD entschieden hat, von der sie immer so schwärmt. Jetzt kann man entweder frei heraus gestehen, dass man damit so gar nichts anfangen kann – oder nett lächeln und artig „Danke“ sagen. Ist ja schließlich gut gemeint.

Wer sich für ein gequältes Lächeln entscheidet, kann das Präsent unter Umständen umtauschen, ohne dass Oma davon Wind bekommt. Ob das geht oder nicht, hängt vor allem davon ab, wo das Geschenk gekauft wurde und worum es sich bei dem Geschenk handelt. Denn bei unversiegelten CDs etwa könnte es schwierig werden.

Recht auf Umtausch nur beim Onlinekauf

Grundsätzlich gilt: Ein Recht auf Umtausch gibt es entgegen der landläufigen Meinung nicht. Jedenfalls nicht beim Händler vor Ort, egal ob große Kette oder Einzelhandel. Nimmt der Verkäufer die Ware trotzdem zurück, dann rein aus Kulanz. Deswegen muss er auch kein Bargeld aushändigen, sondern kann auch einen Gutschein ausstellen. Schwierig wird es, wenn kein Kassenzettel mehr vorhanden ist – oder man sich schlicht nicht traut, die Oma danach zu fragen. „Ob man einen Bon braucht, entscheidet jeder Händler selbst“, erklärt Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Außerdem könne der Händler die Bedingungen der Rückgabe frei festlegen, teilt die Verbraucherzentrale weiter mit – etwa, dass der Artikel noch originalverpackt sein muss.

Anders sieht die Lage aus, wenn das Geschenk im Internet gekauft wurde. Dann sind die Händler zu einem 14-tägigen Umtauschrecht verpflichtet. Gründe für den Umtausch muss man nicht angeben, und Geld bekommt man auch zurück. Manche Internetshops bieten auch einen längeren Umtauschzeitraum an. Schwierig könnte es allerdings werden, wenn man CDs, DVDs oder Blu-rays unversiegelt zurückschickt. Speziell für den Kunden angefertigte Ware, etwa Gravuren auf einem Ring, sind ebenfalls vom Umtauschrecht ausgenommen.

Wenn nun alle Stricke reißen und man keinen Bon (mehr) hat oder Tante Erna den Pulli selbst gestrickt hat, bleibt nur noch eine Möglichkeit: Das Geschenk verkaufen. Bei Ebay zum Beispiel, auf dem Flohmarkt oder bei einer Internet-Tauschbörse (etwa Swapy). Oder man nimmt eben vorlieb mit den gut gemeinten Präsenten. Entsprechende Kristallvasen oder sonstige Dekogegenstände kann man ja dann alle Jahre wieder zum Familienbesuch wieder vom Dachboden kramen – so ist wenigstens eine Seite glücklich.

Umtausch im Detail: Amazon, Zalando & Co.

Während man bei einem im Laden gekauften Produkt kein Umtauschrecht hat, sind Onlinehändler zu einer Produktrücknahme innerhalb von 14 Tagen nach Kauf verpflichtet – Gründe für den Umtausch muss man nicht angeben. Wir stellen die Umtauschregelungen von ausgewählten Laden- und Online-Händlern im Überblick vor.

Amazon

Manche Online-Händler kommen ihren Kunden entgegen. Bei Amazon zum Beispiel können Beschenkte selbst umtauschen – ohne das Wissen des Schenkenden. Vorausgesetzt, der Artikel wurde nicht vor dem 1. November dieses Jahres gekauft. Bis 31. Januar ist ein Umtausch möglich, allerdings nur gegen Gutschein. Einziger Haken: Im besten Fall kennt man zumindest die Bestellnummer. Ist dies nicht der Fall, kann man beim Versandhändler anrufen und Daten des Schenkenden nennen, die bei der Identifikation helfen – wie Name, Email-Adresse und Telefonnummer.

Media Markt und Saturn

Egal, ob ein Produkt online oder im Laden gekauft wurde – bei Media Markt und Saturn kann man 14 Tage lang umtauschen. Den Kassenbon und die Originalverpackung braucht man dafür allerdings, zurück gibt es den gezahlten Betrag, ein anderes Produkt oder einen Gutschein. Gut zu wissen: Online gekaufte Artikel können im Markt vor Ort zurückgegeben werden. Wer bei Saturn Online zwischen dem 1. und 24. Dezember gekauft hat, kann bis zum 15. Januar umtauschen. Vorsicht: Die Versiegelung von DVDs, CDs oder Computerspielen nicht entfernen, da sonst kein Umtausch mehr möglich ist.

Zalando

Zalando räumt ganze 100 Tage Rückgabefrist ein, zahlen muss man – etwa bei Kauf auf Rechnung – trotzdem innerhalb von 14 Tagen. Solange ein Artikel ungetragen ist, kann er zurückgeschickt werden. Wer heimlich ein Geschenk umtauschen will, für den wird es schwierig: Den Retourenschein braucht man auf jeden Fall. Und: Der erstattete Betrag wird demjenigen gutgeschrieben, der die Ware gekauft hat.

Buchhandlung Wittwer

Die Regelungen der Händler sind unterschiedlich. Die Stuttgarter Buchhandlung Wittwer gewährt zwei Wochen lang eine Umtauschmöglichkeit – sofern das Produkt unversehrt und der Kassenzettel vorhanden ist. Ein Umtausch erfolgt auf Kundenwunsch entweder gegen Bargeld oder Gutschrift – einzige Ausnahme sind Kalender als Saisonware, die nur gegen Gutschrift oder einen anderen Kalender getauscht werden können.

Galeria Kaufhof

Bei Galeria Kaufhof bekommen Kunden ebenfalls Geld, Gutschein oder ein anderes Produkt, wenn sie Ware zurückgeben möchten. Wer hier keinen Kassenzettel hat, könnte Glück haben: „Wenn nachvollziehbar ist, dass ein Artikel bei uns erworben wurde, ist auch ein Umtausch ohne Kassenbon möglich“, teilt Pressesprecher Steffen Kern auf Anfrage mit.

Breuninger

Das Kaufhaus Breuninger gewährt seinen Kunden regulär vier Wochen Umtauschfrist. Alles kann umgetauscht werden; allerdings haben gewisse „Premiumprodukte“ wie hochwertige Ledertaschen eine verkürzte Rückgabefrist von zwei Wochen. Dafür zeigt man sich kulant, wenn der Kassenzettel nicht oder nicht mehr vorhanden ist: Wenn nachvollziehbar ist, dass die Ware bei Breuninger gekauft wurde, etwa durch einen entsprechenden Aufkleber, dann wird sie zurückgenommen.

Intersport

Bei Intersport kann man nur gegen Vorlage des Kassenzettels umtauschen. Originalverpackte Artikel nimmt der Sporthändler zehn Tage nach Kauf zurück. Allerdings bleibt es dem Intersport-Händler selbst überlassen, wie er seinen Umtausch konkret gestaltet. Die Zentrale gibt nur Empfehlungen. Deshalb kann es sein, dass vor Ort im Laden andere Bedingungen herrschen. Im Zweifel: einfach nachfragen.